Die Klage des BDM gegen die 2 %ige Quotenerhöhung zum 1. April 2008 wurde vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg abgewiesen.
Geklagt hatten der BDM sowie die BDM-Vorstände Romuald Schaber, Stefan Mann und Walter Peters gegen den Rat der Europäischen Union bzw. die EU-Kommission. Begründet wurde die Klage unter anderem mit einer Verschlechterung der Einkommenssituation durch den Rückgang der Milchpreise, wobei kleinere Betriebe in Bergregionen besonders betroffen seien. Kritisiert wurde auch eine Beschränkung der Berufsfreiheit und des Eigentumsrechts.
Die Fünfte Kammer des EU-Gerichtshofes lehnte die Klage mit der Begründung ab, weder die drei Landwirte noch die BDM-Mitglieder seien von der Quotenerhöhung individuell betroffen, sie seien von der Verordnung nicht stärker betroffen als alle anderen Milcherzeuger in der Europäischen Union.
Der BDM prüft, ob er erneut vor den EU-Gerichtshof zieht. "Wir analysieren das Urteil genau und können daher derzeit noch nicht genau sagen, wie wir weiter vorgehen," sagte Hans Foldenauer gegenüber top agrar online.