Der Bundesrat will die derzeitigen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport verschärfen. In einer Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für höhere Tierschutzstandards beim Transport einzusetzen.
So dürfe der innergemeinschaftliche Transport von Kälbern erst zwei Wochen nach der Geburt für zulässig erklärt werden, heißt es in der Entschließung. Ein früherer Zeitpunkt sei weder aus Tierschutz- noch aus veterinärmedizinischen Gesichtspunkten zu rechtfertigen.
Außerdem müsse der Einsatz von elektrischen Treibhilfen reglementiert werden. Die Viehtreiber könnten den Tieren erhebliche Schmerzen zufügen. Es sei deshalb erforderlich, eine zulässige Höchststromstärke für diese Geräte zu bestimmen.
Schließlich sprechen sich die Länder dafür aus, eine Mindestgröße für Transportfahrzeuge einzuführen. Der Verordnung selbst stimmte der Bundesrat nach Maßgabe einiger technischer Änderungen zu. Mit der Neuregelung wird das nationale Tierschutztransportrecht an das seit Januar 2007 geltende neue EU-Recht angepasst.