Der Mitgliederrat der Molkereigenossenschaft FrieslandCampina hat eine Änderung der Milchgeldordnung angenommen. Dadurch kann die Molkerei bei außergewöhnlichen Umständen schnell und effektiv vorübergehende Maßnahmen ergreifen.
Außergewöhnliche Umstände seien beispielsweise ein plötzlich stark steigendes Milchangebot, durch das ein Mangel an Verarbeitungskapazität des Unternehmens entstehe. Aber auch Exportbeschränkungen, Tierkrankheiten und extreme Witterungsbedingungen, aufgrund derer die Milch nicht angenommen bzw. verarbeitet werden könne.
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