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Guhl: Jeder Milcherzeuger braucht Vertrag mit Menge und Preis

Die Reformen des Artikels 148 zu den Milchlieferbeziehungen müssen jetzt dringend umgesetzt werden, fordert Peter Guhl von der MEG Milch Board. Hier seine Einschätzungen und Wünsche für das Jahr 2018.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Reformen des Artikels 148 zu den Milchlieferbeziehungen müssen jetzt dringend umgesetzt werden, fordert Peter Guhl von der MEG Milch Board. Hier seine Einschätzungen und Wünsche für das Jahr 2018.


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Was erwarten Sie für das Milch-Jahr 2018?

Guhl: Weiter steigende Milchmengen im ersten Halbjahr. In Folge dessen rückläufige Preise für Standartmilchprodukte, welche die Molkereien 1:1 an die Milcherzeuger durchreichen werden. Ein lautes Rufen nach staatlichen Hilfsprogrammen, wenn trotz sinkender Milchpreise im ersten Halbjahr die Menge weiter steigt.


Welche Wünsche haben Sie?

Guhl:Dass ich mich täusche!


Welche Projekte sollte die Branche unbedingt angehen?

Guhl:Die Reform des Artikels 148 in der gemeinsamen Marktordnung (GMO) hinsichtlich der Milchlieferbeziehungen wurde kürzlich auf europäischer Entscheidungsebene durchgewunken, das entsprechende Omnibus-Verfahren ohne weitere Diskussion verabschiedet. Die EU hat den Mitgliedsländern in der nationalen Ausgestaltung Spielräume eingeräumt. Diese Spielräume gilt es nun zu nutzen um endlich die Position der Milcherzeuger nachhaltig zu stärken. Jeder Milcherzeuger braucht so schnell wie möglich einen Milchkaufvertrag, welcher die Menge und den Preis zum Vertragsbeginn exakt beschreibt.


Welche Herausforderungen sehen Sie?

Guhl:Die Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt! Dieser wird aber nur zu Verbesserungen für die Milcherzeuger führen, wenn zeitgleich die Allgemeinverbindlichkeit für alle Marktbeteiligten politisch beschlossen wird. Genossenschaftliche Molkereien dürfen an dieser Stelle keinen Sonderstatus erhalten. Aktuell sieht die MEG Milch Board viel zu viel Interpretationsspielraum, welcher von einigen Branchenvertretern aktuell dahingehend gedeutet wird, dass für sie nach wie vor in Deutschland Handlungsbedarf besteht bzw. die gesetzlichen Vorschriften bereits erfüllt werden. Dem ist aus Sicht der MEG Milch Board nicht so! Ja wir brauchen eine Vertragspflicht für alle Milcherzeuger, aber noch wichtiger sind die Inhalte dieser Verträge, die schnellstmöglich von der Politik allgemeinverbindlich festgeschrieben werden müssen, so wie es in Absatz 4 lit. i des Artikels 148 beschrieben wird.


Menge, Preis und Laufzeit müssen in den neuen Milchkauf- bzw. Milchlieferverträgen exakt benannt werden. Parallel zur Vertragspflicht braucht die Branche ein aktuelles und effektives Mengenmonitoringsystem. Jeder Milcherzeuger, jede MEG jede Molkereigenossenschaft muss wöchentlich exakte Informationen darüber erhalten, inwieweit die aktuell produzierte und gelieferte Milchmenge noch vertragskonform ist. Sachkundig unter starker Beteiligung der Erzeugerseite umgesetzt verspricht diese Vorgehensweise letztlich Vorteile für die Bauern und die Verarbeiter. Damit bin ich eigentlich bereits bei einer Ergänzung zu Frage 1: Ich erwarte, dass nach vielen Jahren der Tatenlosigkeit nun endlich die notwendigen ordnungspolitischen Schritte unternommen werden, damit der Markt zukünftig auch ohne politisches Eingreifen sein Gleichgewicht finden kann. Unabhängig davon muss vor allem in Anbetracht der Veränderungen bei den Interventions-Aufkäufen sehr schnell ein dauerhaftes Kriseninstrument auf europäischer Ebene installiert werden, mit dem bei größeren Marktstörungen zeitnah verbindliche Mengenreaktionen herbeigeführt werden können.

 

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