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Rheinland-Pfalz: BHV1-Betriebe müssen mehr zahlen

Rinderbetriebe in Rheinland-Pfalz, die nicht BHV1-frei sind, müssen sich künftig auf deutlich höhere Beiträge der Tierseuchenkasse einstellen. Ab 2011 soll der Mindestbeitrag von 5 Euro für nicht amtlich anerkannte BHV1-freie Betriebe auf 100 Euro pro Bestand angehoben werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Rinderbetriebe in Rheinland-Pfalz, die nicht BHV1-frei sind, müssen sich künftig auf deutlich höhere Beiträge der Tierseuchenkasse einstellen. Ab 2011 soll der Mindestbeitrag von 5 Euro für nicht amtlich anerkannte BHV1-freie Betriebe auf 100 Euro pro Bestand angehoben werden. Damit will die Landes-Tierseuchenkasse (TSK) Betriebe unter Druck setzen, die sich regelmäßigen Untersuchungen entziehen. Die TSK beklagt die anhaltende Nachlässigkeit vieler Rinderhalter bei der Bekämpfung des BHV1-Virus, wie das Informationsportal AgraEurope berichtet.


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Obwohl die BHV1-Sanierung jährlich mit mehr als 500.000 Euro bezuschusst wird, bleiben die Fortschritte in Rheinland-Pfalz weiterhin unbefriedigend. Die TKS erklärt, dass man deutlich hinter den Erfolgen der meisten anderen Bundesländern liege. Erst 2010 sei der Anteil BHV1-freier Betriebe auf mehr als 70% gestiegen.


Bisher wurde die BHV1-Freiheit der Betriebe honoriert, indem sie zwei Euro weniger Beitrag zahlen mussten. Das hat offensichtlich nicht ausgereicht, um viele kleinere Rinderhalter zur vorgeschriebenen BHV1-Untersuchung zu bewegen.

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