Ab dem 1. Januar dürfen nur noch BVD-unverdächtige Rinder oder Rinder aus BVD-unverdächtigen Beständen gehandelt werden.
Ausnahmen gibt es nur für Mast- sowie Exporttiere. Deshalb sollten Betriebe, die ihre Tiere noch nicht auf BVD untersucht haben, jetzt so schnell wie möglich damit beginnen.
Die BVD-Verordnung schreibt ab 2011 eine generelle Untersuchungspflicht für alle Rinder bis zum sechsten Lebensmonat vor. Zudem müssen alle Rinder, die auf Auktionen, Schauen oder Gemeinschaftsweiden gebracht werden, auf BVD untersucht werden.