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Kartellamt veröffentlicht „Sektorbericht Milch“

Das Bundeskartellamt veröffentlicht heute seinen Abschlussbericht zur „Sektoruntersuchung Milch“. Seit Mitte 2008 prüft die Behörde die Wettbewerbssituation in der deutschen Milchwirtschaft. Dazu wurden zahlreiche Molkereien sowie verschiedene Verbände und Organisationen der Landwirtschaft und der Molkereiwirtschaft gehört.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeskartellamt veröffentlicht heute seinen Abschlussbericht zur „Sektoruntersuchung Milch“. Seit Mitte 2008 prüft die Behörde die Wettbewerbssituation in der deutschen Milchwirtschaft. Dazu wurden zahlreiche Molkereien sowie verschiedene Verbände und Organisationen der Landwirtschaft und der Molkereiwirtschaft gehört. Der Dialog mit der Branche soll in den nächsten Monaten fortgesetzt werden.

 

Ziel des Kartellamts sei es, so dessen Präsident Andreas Mundt bei der Vorstellung des Berichts in Bonn, angesichts der bevorstehenden Liberalisierung des Marktes in 2015 den Wettbewerb zwischen den Molkereien zu fördern und die Position der Milcherzeuger gegenüber den Molkereien zu stärken. Außerdem wolle man die Molkereien ermuntern, die Wertschöpfung aus der Milch zu steigern. Insbesondere wolle man den Druck auf die schwachen Molkereien erhöhen.

 

Auf welch glattem Eis sich das Kartellamt dabei bewegt, wurde während der Pressekonferenz mehrfach deutlich. Denn die Behörde stieß bei ihren Recherchen wiederholt auf erhebliche Widersprüche und kaum lösbare Konflikte.

 

So strebe z.B. die Politik einerseits niedrige Milchpreise für die Verbraucher an, aber andererseits höhere Auszahlungspreise für die Milcherzeuger. Auch das aktuelle EU-Milchpaket fand nicht durchgängig die Zustimmung des Kartellamts. Und schließlich stieß die Behörde in wichtigen Sachfragen auf erhebliche Meinungsunterschiede, sowohl innerhalb der Landwirtschaft als auch innerhalb der Molkereiwirtschaft, was den Kartellwächtern die Beurteilung und Bewertung offenbar nicht gerade erleichterte.

 

Fusionen zwischen Molkereien steht das Kartellamt sehr positiv gegenüber. Zwar sei bei Fusionen immer eine Einzelfallprüfung erforderlich. Bisher sei jedoch keine Fusion untersagt worden. Ziel des Kartellamtes sei es lediglich, dass die Märkte gut funktionierten.

 

In Kooperationen zwischen Molkereien sieht das Kartellamt ein wirksames Mittel zur Effizienzsteigerung, insbesondere bei kleinen Unternehmen. Es dürften jedoch keine Preisabsprachen erfolgen.

 

Problematisch aus Sicht des Kartellamtes sind die langen Kündigungsfristen und die Andienungspflicht der Milch. Viele Verträge laufen über zwei bis fünf Jahre. Bei 85% aller Privatmolkereien und bei 100% aller Genossenschaften bestehe eine 100%ige Andienungspflicht. Langfristige Lieferbindungen könnten die Märkte abschotten und seien deshalb nicht erwünscht.

 

Ein schwieriges Kapitel aus Sicht der Kartellwächter ist die hohe Markttransparenz im Milchbereich. Sie nütze nicht den Bauern, sondern nur den Molkereien und dem Lebensmittelhandel. Nachvollziehbar sei, dass sich die Milcherzeuger gewisse Informationen wünschten. Problematisch sei jedoch die Veröffentlichung von aktuellen Auszahlungspreisen, weil das den Auszahlungswettbewerb zwischen den Molkereien behindere. Die Molkereien müssten ihre Preise nicht mehr nach betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten ausrichten, sondern bräuchten die Preise lediglich bei den Nachbarmolkereien „abgucken“.

 

Kritisch gesehen wird die Vereinbarung von Referenzpreisen, wenn sich z.B. eine Molkerei verpflichtet, den Milchpreis der Nachbarn zu zahlen. Wenn die Ermittlung auf aktuellen Daten basiere, sei das Kartellrechtswidrig.

 

Als nicht zielführend bezeichnet das Kartellamt das aktuelle Milchpaket der EU, denn es werde den Erzeugern im Wettbewerb mit den Molkereien nicht helfen. Insbesondere die Empfehlung an die Bauern, größere Erzeugergemeinschaften zu gründen, ist dem Kartellamt offenbar ein Dorn im Auge. So könnte  z.B. die Bildung einer einzigen Erzeugergemeinschaft in Bayern die Milchbeschaffung der Molkereien erheblich stören.

 

Kritisch sieht das Kartellamt die zwischen Molkereien und Lebensmittelhandel vereinbarten Zahlungsziele. Sie gingen oft weit über die Verweildauer der Ware beim Handel hinaus, und oft sogar über das Mindesthaltbarkeitsdatum der Ware. Dies seien unzulässige Lieferantenkredite und demonstriere die Marktmacht des Handels.

 

Auf die gezielte Nachfrage, wie die Milcherzeuger ihre Position gegenüber den Molkereien konkret stärken könnten, gab Präsident Mundt den Bauern drei Ratschläge: Erstens, die Molkerei zu wechseln. Zweitens, zu prüfen, wie die Bauern sich besser positionieren könnten. Und drittens, die Preistransparenz im Milchsektor zu verringern. Das bringe mehr als die Bindung von Erzeugergemeinschaften.

 

Der vollständige Abschlussbericht des Kartellamts zur „Sektoruntersuchung Milch“ ist auf der Internetseite des Bundeskartellamts unter www.bundeskartellamt.de abrufbar.

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