Die EU-Kommission hat das europäische Milchquotenrecht angepasst und damit rechtssicherer gemacht. Wie aus der Molkereiwirtschaft zu hören ist, soll für das letzte Quotenjahr nun gelten, dass auch nach Ablauf der Quotenregelung zum 01.04.2015 die Kontroll- und Abrechnungsmechanismen weiter gelten. Das heißt, die Superabgabe 2014/15 muss abgeführt werden.
Das sehe der Beschluss eines Verwaltungsausschusses vor, der am Donnerstag tagte. Die Bundesregierung unterstützte das Vorhaben in Brüssel, obwohl Deutschland zu den großen Überlieferern zählt. Die Verordnung soll zeitnah veröffentlicht werden.