Beschäftigungsmaterial und Co. ab Januar in Audits überprüft
Lesezeit: 1 Minuten
Seit August 2021 gelten etliche neue Anforderungen der neuen Haltungs-VO – unter anderem zum Beschäftigungsmaterial. Die Neuerungen sind jetzt auch in den QS-Leitfäden berücksichtigt worden und werden ab dem 1.1. 2022 in den QS-Audits überprüft.
Schweinehaltende Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen neben den gesetzlichen Anforderungen zum Beschäftigungsmaterial zusätzlich das ITW-Kriterium Raufutter umsetzen. Das Raufutter müssen die Schweine zusätzlich und separat zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial erhalten. Die ITW weist darauf hin, die Umsetzung ab 1. Januar 2022 im Rahmen der Audits auch entsprechend zu prüfen.
Details zur Umsetzung der Vorgaben finden Sie in den Erläuterungen der ITW-Kriterienkataloge auf www.initiative-tierwohl.de
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Seit August 2021 gelten etliche neue Anforderungen der neuen Haltungs-VO – unter anderem zum Beschäftigungsmaterial. Die Neuerungen sind jetzt auch in den QS-Leitfäden berücksichtigt worden und werden ab dem 1.1. 2022 in den QS-Audits überprüft.
Schweinehaltende Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen neben den gesetzlichen Anforderungen zum Beschäftigungsmaterial zusätzlich das ITW-Kriterium Raufutter umsetzen. Das Raufutter müssen die Schweine zusätzlich und separat zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial erhalten. Die ITW weist darauf hin, die Umsetzung ab 1. Januar 2022 im Rahmen der Audits auch entsprechend zu prüfen.
Details zur Umsetzung der Vorgaben finden Sie in den Erläuterungen der ITW-Kriterienkataloge auf www.initiative-tierwohl.de