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Kadaverkontrollen in Abdeckereien geplant

Lesezeit: 1 Minuten

Um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufdecken und verfolgen zu können, sollen Veterinärbehörden künftig auch Tierkadaver in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) untersuchen dürfen. So sieht es der Änderungsentwurf zum Tierschutzgesetz vor, der Anfang März vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Entwurf muss aber noch den Bundestag und Bundesrat durchlaufen.


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VTN-Betreiber können danach verpflichtet werden, Tierschutzkontrollen in ihren Anlagen zuzulassen und die Behörden hierbei zu unterstützen. Zudem müssen die Tierhalter die Kadaver künftig zur Rückverfolgbarkeit kennzeichnen – verendete Mastschweine ebenso wie erdrückte Saugferkel.


Auslöser war eine von der TiHo Hannover vor gut vier Jahren durchgeführte Studie. Sie ergab, dass in VTN-Betrieben öfters tote Tiere angeliefert wurden, die Anzeichen einer länger bestehenden Erkrankung aufwiesen, die vermutlich mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden war.

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