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Neue Regeln für die Antibiotikameldung

Lesezeit: 1 Minuten

Seit dem 1. November gelten geänderte Regeln für das halbjährliche Melden des Antibiotikaverbrauchs an die HIT-Antibiotikadatenbank. Betroffen sind Schweinemäster und die Aufzüchter von Mastläufern bis 30 kg Lebendgewicht. Ziel ist, das Melden zu vereinfachen und die Angaben teilweise zu präzisieren. Ab sofort gilt:


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  • Tierhalter müssen künftig nicht nur melden, wenn sie antibakteriell wirksame Arzneimittel eingesetzt haben. Sie müssen auch melden, wenn kein Antibiotikaeinsatz nötig war (verpflichtende Nullmeldung).
  • Zusätzlich zur Zahl der Behandlungstage muss ab sofort auch das Anwendungs- oder Abgabedatum angegeben werden.
  • Die Angabe, dass der Tierhalter die tierärztlichen Behandlungsanweisungen eingehalten hat, kann künftig auch elektronisch direkt in der HIT-Antibiotikadatenbank erfolgen.
  • Antibiotika mit der Wirkstoffkombination von Sulfonamiden und Trimethoprim werden ab sofort nicht mehr mit doppelten Wirktagen gezählt, sondern einfach. Das gilt auch für Kombinationen von verschiedenen Verbindungen eines einzigen Wirkstoffs.

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