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Abluftreinigungsgeräte: fehlinterpretierte Zertifikate?

In der Nutztierhaltung sind Abluftreinigungsanlagen derzeit zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Nutztierhaltung sind Abluftreinigungsanlagen derzeit zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können aber ein wirkungsvolles Mittel sein, die Stallemissionen - vor allem Geruch, Staub und Ammoniak - und damit letztlich auch die erforderlichen Abstände zu unbeteiligter Wohnbebauung und stickstoffempfindlicher Vegetation wie zum Beispiel Wald oder Moor zu reduzieren. Außerdem lassen sich durch den Einbau von Abluftreinigungsanlagen unnötige Standortauslagerungen vermeiden. Dies erspart dem Bauherrn zusätzliche Erschließungskosten sowie Anfahrtswege und schützt die Landschaft vor weiterer Zersiedlung.


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Zu den Fragen, wann eine Abluftreinigungsanlage geeignet ist, wie eine solche Eignungsprüfung und die Genehmigung sowie die Überwachung der Abluftreinigungsanlage durchzuführen sind, gibt es festgelegte Mindeststandards. Zu einem der wesentlichen Elemente der Eignungsprüfung zählt hierbei die Durchführung von längerfristigen Messungen an bereits betriebenen Anlagen. Nur so lassen sich theoretisches Wirkkonzept und tatsächliche Wirkung überprüfen, und nur so erhalten sowohl die Genehmigungsbehörde als auch der Bauherr die nötige Sicherheit für ihre Entscheidung. Dies gilt umso mehr, als dass der Einbau einer Abluftreinigungsanlage zu Zusatzkosten führt und nicht funktionierende Abluftreinigungsanlagen letztlich die Genehmigungsbehörde zwingen, die Nutzung des zugehörigen Stallgebäudes zu untersagen.


Zertifizierung: Unterschiede bei methodischen Grundlagen


Die DLG prüft und zertifiziert mit dem "DLG Signum Test" unter Zugrundelegung des DLG-Prüfrahmens Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen. Der TÜV Rheinland prüft und zertifiziert ebenfalls solche Abluftreinigungssysteme. Soweit sich der TÜV Rheinland bei der Prüfung und Zertifizierung auf die von der DLG definierten Kriterien in dem Rahmen für Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen" bezogen hat, stellen nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch die DLG und der TÜV Rheinland Folgendes fest: Das vom TÜV Rheinland eingesetzte Bewertungsverfahren stützt sich auf einzelne Messungen dritter Institutionen an verschiedenen real arbeitenden Anlagen, wogegen der von der DLG durchgeführte "DLG Signum Test" auf einer systematischen und längerfristigen Betrachtung einzelner Biofilter basiert. Daher erfolgte die Zertifizierung des TÜV Rheinland auf einer anderen methodischen Grundlage und ist nicht mit der von der DLG im Rahmen des "DLG Signum Tests" durchgeführten Zertifizierung vergleichbar.

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