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Backhaus fordert Diskussion um Tierbestandsobergrenzen

Laut Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Backhaus sollen Tierbestandesobergrenzen Brandkatastrophen wie in Alt Tellin künftig verhindern. Er fordert eine Begrenzung von zwei GV pro ha.

Lesezeit: 4 Minuten

Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Entschließungsantrag zur Einführung von Bestandsobergrenzen in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus begründete die Initiative mit der Notwendigkeit, Katastrophen wie den verheerenden Brand in der Sauenzuchtanlage Alt Tellin in Zukunft zu verhindern. Neben dem Ziel, deutschlandweit Sicherheitsstandards zur Vorbeugung von Brandereignissen in den Ställen zu erreichen, gehe es darum, die Bestandszahlen in den Tierhaltungsanlagen zu begrenzen.

„Mir ist natürlich bewusst, dass Tierwohl in den Ställen maßgeblich vom Management der Tierhaltung abhängt und nicht von der Größe der Tierbestände“, sagte Backhaus im Bundesrat. Groß sei nicht automatisch schlecht und klein nicht automatisch gut. „Doch je größer die Anlage, desto größer ist die Gefahr, dass bei einer Havarie, sei es ein Brand oder ein Seuchenausbruch, viel zu viele Tiere ihr Leben verlieren“, gab der SPD-Politiker zu bedenken. Ziel müsse es sein, dass im Katastrophenfall möglichst viele Tiere gerettet werden könnten.

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Zudem gehe es ihm um die Frage, „wie eine regionale, flächenbezogene, ökologisch vertretbare sowie gesellschaftlich akzeptierte Begrenzung des Viehbesatzes mit Nutztieren bundesweit erreicht werden kann“, erklärte Backhaus. Dabei dürfe man allerdings den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland nicht außer Acht lassen. Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel begrüßte die Schweriner Initiative als Anstoß zu einer Debatte über eine tier- und umweltgerechte sowie nachhaltige Tierhaltung.

Großstallanlagen nach Bundesrecht genehmigungspflichtig

Gemeinsames politisches Ziel sei es, der Tierhaltung in Deutschland auch angesichts des momentanen Seuchengeschehens und in Verbindung mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission im Rahmen einer gesellschaftlich akzeptierten Wertschöpfungskette zukunftsfähige Perspektiven zu eröffnen, so der Grünen-Politiker. In diesem Zusammenhang müssten auch Fragen nach Bestandsobergrenzen für einzelne Tierhaltungsanlagen sowie die nach einem stärkeren Flächenbezug der Tierhaltung betrachtet werden.

Für Vogel zeigt die Katastrophe in Alt Tellin die Folgen von „industrieller Massentierhaltung“. Es reiche nicht zu sagen, dass Alt Tellin nicht wiederaufgebaut werde. Es reiche auch nicht, wenn Bund und Länder sich hier gegenseitig die Schuld zuschieben wollten. Richtig sei jedoch, dass die Neugenehmigung solcher Stallanlagen mit dem gegenwärtigen Bundesrecht nicht verhindert werden könne. „Deswegen sind eine Überprüfung und Änderungen überfällig“, betonte Vogel.

Größenbeschränkung wettbewerbsneutral einführen

Laut dem eingebrachten Antrag soll die Bundesregierung die Möglichkeit prüfen, aus Tierseuchen- und Brandschutzgründen Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen zu erlassen und wettbewerbsneutral einzuführen. Prüfen soll die Regierung zudem eine regionale, flächenbezogene und ökologisch vertretbare Begrenzung des Viehbesatzes.

In ihrer Begründung weist die Schweriner Landesregierung darauf hin, dass bei einem Versagen von Schutzkonzepten gegen Tierseuchen und Stallbrände katastrophale Tier- und Wertverluste drohten. Dabei gelte, „je größer eine Tieranlage ist, desto größer die Zahl der Tiere, für die dieses Risiko besteht“. Deshalb müsse geprüft werden, ob eine Größenbeschränkung von Tierhaltungsanlagen als wesentliche Maßnahme des Tier- und Seuchenschutzes wettbewerbsneutral eingeführt werden sollte.

Zwei Großvieheinheiten pro Hektar

Eine regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar soll der Landesregierung zufolge künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen ermöglichen und außerdem überregionale Transporte von organischen Düngern, aber auch übermäßig lange Tiertransporte verhindern.

Es gehe um die Etablierung einer regionalen, nachhaltigen, tierschutzgerechten und bodengebundenen Tierhaltung in Deutschland, heißt es in dem Antrag. Dabei sei es gemeinsames politisches Ziel, der Tierhaltung in Deutschland auch angesichts des momentanen Seuchengeschehens und in Verbindung mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission im Rahmen einer gesellschaftlich akzeptierten Wertschöpfungskette zukunftsfähige Perspektiven zu eröffnen.

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