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Afrikanische Schweinepest

Bioschweinehalter kritisieren Aufstallungsgebot in ASP-Gebieten

Das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschlands (ABD) wehrt sich gegen die Stallpflicht in ASP-Gefährdungsgebieten. Das Übertragungsrisiko durch Vögel sei äußerst gering.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschlands (ABD) hat die vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Anfang Dezember 2020 in einer Risikoeinschätzung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) gezogenen Schlussfolgerung, dass ein Eintrag des Virus in Freiland- und Auslaufhaltungen über Aasfresser, Vögel und Nager „potentiell möglich“ sei und die Aufstallung von Schweinen in Gefährdungsgebieten ein „höheres Maß an Sicherheit biete“ und daher zu empfehlen sei, kritisiert. In einem offenen Brief moniert das ABD jetzt, dass diese Einschätzung den Erzeugern mit Freilauf- und Auslaufhaltung „keinerlei Perspektiven und Rechtssicherheit“ biete und zudem die Risikoeinschätzung nicht mit den vom FLI zitierten Studien übereinstimme.

So sei der 2003 von Kerstin Thies in einer Doktorarbeit an der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) festgestellte Eintrag von Lebensmittelresten durch Krähen in Freilandhaltungen lediglich auf einen außerhalb gelegenen Komposthaufen zurückzuführen, nach dessen Beseitigung das Problem nicht mehr bestanden habe. In einer Arbeit von Carolina Probst et al. zur Verschleppung von Kadaverteilen durch Aasfresser wurde 2019 laut ABD festgestellt, dass diese hauptsächlich durch Waschbärhunde und Füchse erfolge, nur in seltenen Fällen durch Raben. Die Autoren schlussfolgerten, dass Aasfresser einen geringen Risikofaktor für die Verbreitung der ASP darstellten. Die „extrem geringe“ Bedeutung von Vögeln als Überträger der ASP zeigt sich dem Aktionsbündnis zufolge auch darin, dass das Ausbruchsgeschehen in Belgien und Tschechien regional beschränkt blieb, weil die Einzäunung offensichtlich wirksam war. Weit wichtigere Eintragsquellen seien Wildschweine und der Mensch. Die sehr geringe Infektionsgefahr durch Vögel belegten auch die Arbeiten von Thies und Probst, obwohl sie fälschlicherweise für die gegenteilige Behauptung zitiert würden.

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Doppelte Einzäunung sei Schutz genug

Laut ABD reicht deshalb die strikte Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung mit doppelter Einzäunung des Freilandes zur Gewährleistung der Biosicherheit aus. Auch hermetisch abgeriegelte Ställe böten keine Sicherheit, wie jüngste Einschleppungen der Geflügelpest zeigten. Extrem geringe Risiken durch den Eintrag von Vögeln seien abzuwägen mit dem ausgeprägten Bedürfnis der Gesellschaft nach artgerechter Tierhaltung. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erklärte in einer Stellungnahme zum Aufstallungsgebot in ASP-Gebieten, dass der angestrebte Umbau der Tierhaltung nur funktionieren könne, wenn die Haltung mit Auslauf gesichert sei. „Eine bessere Schweinehaltung in Angriff zu nehmen, wie sie jetzt breit diskutiert wird, macht nur Sinn, wenn diese Bemühungen nicht durch einen unbedachten Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest konterkariert werden“, betonte BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhring.

Wenn jetzt die Politik und der Berufsstand Betriebe mit Auslaufhaltung zwängen, ihre Tiere in den Stall zu sperren, müssten Biobetriebe und andere Erzeuger mit Zugang zum Außenklima ihre Tierhaltung beenden. Denn für sie sei weder wirtschaftlich noch in der Regel technisch eine solche Aufstallung möglich. Zudem würden auch alle konventionellen Betriebe abgeschreckt, in Tierwohlställe nach dem Borchert-Konzept zu investieren. „Denn wer bei jedem neuen Seuchenereignis seine Existenz aufs Spiel gesetzt sieht, wird ein solches Wagnis nicht eingehen“, gab Röhring zu bedenken. Der BÖLW-Geschäftsführer fordert deshalb Bund und Länder auf, mit der Wissenschaft Biosicherheitskonzepte für die Haltungen mit Auslauf zu entwickeln, anstatt es sich mit Aufstallungsgeboten leicht zu machen.

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