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Bundesrat verschiebt Abstimmung über Stoffstrombilanzverordnung

Der Bundesrat hat heute Morgen kurzfristig die Stoffstrombilanzverordnung von der Tagesordnung genommen. Der Wahlkampfdruck war wohl zu groß. Die nächst mögliche Bundesratssitzung für eine Entscheidung ist erst im November.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat heute Morgen kurzfristig die Stoffstrombilanzverordnung von der Tagesordnung genommen. Der Wahlkampfdruck war wohl zu groß. Die nächst mögliche Bundesratssitzung für eine Entscheidung ist erst im November.


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Bei der Stoffstrombilanzverordnung fällt der Showdown kurz vor der Bundestagswahl aus. Der Bundesrat hat sie am Morgen kurzfristig von der heutigen Tagesordnung gestrichen. Die Beratungen über die Stoffstrombilanzverordnung sollen nun in den Fachausschüssen weiter gehen, teilt der Bundesrat am Freitagmorgen mit. Diese würden sich in den nächsten Wochen erneut mit dem Thema befassen, heißt es.


Verordnung geriet in den Bundestagswahlkampf


In den vergangenen Tagen war der politische Streit über die Bilanzierung hochgekocht. Insbesondere CDU/CSU und Grüne kämpften erbittert um die Details. Druck kam auch von den Wasser-, Umwelt- und Ökoverbänden, die Verordnung noch zu ändern. Dabei ging es vor allem um die sogenannte Anlage 4 der Verordnung. Darin stehen die Berechnungsgrundlagen für die Bilanz mit den zugelassenen anrechenbaren Stall- und Lagerverlusten sowie den Ausbringverlusten für Stickstoff.


Nächst mögliche Abstimmung im November


Der Umwelt- und der Agrarausschuss des Bundesrates hatten im Vorfeld der Sitzung zahlreiche Änderungen an der Verordnung vorgeschlagen, die die Bundesregierung nicht mittragen wollte. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte dazu auch einen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder geschrieben, mit der Bitte seine Stoffstrombilanzverordnung ohne diese Änderungen mitzutragen. Zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen kommt es nun auf Grund der Absetzung nicht. Der nächste Termin, wo die Stoffstrombilanzverordnung vom Bundesrat erneut verabschiedet werden könnte, ist der 3. November. Das liegt nach der Bundestagswahl und der Wahl in Niedersachsen. Bis dahin werden aber wohl beide noch keine neue arbeitsfähige Regierung aufgestellt haben.


Unsicherheit bis zur Einführung im Januar bleibt


Insofern ist zunächst offen, wie die Landwirte ab 1.1.2018 ihre Stoffstrombilanz erstellen müssen. Denn, dass sie zum 1. Januar für viehstarke Betriebe gilt, ist bereits mit dem Düngegesetz von diesen Sommer beschlossen. Falls es zur Stoffstrombilanzverordnung bis zum Jahresbeginn keine Einigung gibt, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung und jedes Bundesland kann seine eigenen Regeln für die Stoffstrombilanz aufstellen. Die Stoffstrombilanz soll ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auf alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden.

 

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