Die Erarbeitung des Zoonosen-Stichprobenplans wird zukünftig vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das weitgehende Aufgaben im Bereich des Risikomanagements wahrnimmt, erfolgen. Der Bundesrat hat dem jetzt zugestimmt.
Erfahrungen hätten gezeigt, dass der Zoonosen-Stichprobenplan neben wissenschaftlichen Fragen auch Gesichtspunkten des Risikomanagements, wie zum Beispiel strategischen Zielen zur Verringerung des Auftretens bestimmter Zoonosen, Rechnung tragen müsse. Daher sei jetzt das BVL mit an Bord.
Das BfR erstellt jährlich den Bericht „Erreger von Zoonosen in Deutschland“, der über die epidemiologische Situation in der Lebensmittelkette Auskunft gibt. Die Daten, die zur Erstellung des nationalen Zoonosenberichts verwendet werden, dienen auch der Berichterstattung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Die betreffenden Daten werden von den zuständigen Behörden der Bundesländer oder von durch ihnen beauftragte Institutionen sowie von der Bundeswehr an das BfR übermittelt. Dabei handelt es sich um Untersuchungsergebnisse zum Vorkommen von Zoonoseerregern in der Lebensmittelkette.
Im Einzelnen stammen diese Daten aus der Lebensmittelüberwachung, gezielten nationalen und regionalen Monitoring- oder Surveillanceprogrammen, diagnostischen Untersuchungen bei Tieren sowie der Untersuchung von Futtermittelimport- und Umweltproben.