Im dänisch-deutschen Rechtsstreit um die Einfuhr von Fleisch unkastrierter männlicher Schlachtschweine hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln die seit dem Jahr 2000 anhängige Klage des Branchenverbandes der dänischen Schlachthofgesellschaften und Schweinehalter (Danske Slagterier) als insgesamt unbegründet zurückgewiesen. In seinem jetzt verkündeten Urteil gibt das OLG Köln der beklagten Bundesregierung in der Auffassung Recht, dass der Verzicht auf die Produktion und Vermarktung unkastrierter männlicher Schweine in Dänemark von 1993 bis 1999 nicht unmittelbar auf die Verstöße Deutschlands gegen die EU-Frischfleischrichtlinie zurückgeht.
Danske Slagterier hatte für die 40 Mio. männlichen Schweine, die in den Jahren 1993 bis 1999 in Dänemark wegen des "faktischen Importverbots" Deutschlands „kastriert werden mussten“, einen Schadensanspruch von 143 Mio. € berechnet (aufgrund des höheren Futteraufwandes, einer höheren Umweltbelastung und einer schlechteren Vermarktungsqualität des Fleisches). Diesen Schadensanspruch lehnten die Kölner Richter ab.
Aufhänger der dänischen Klage war die Weigerung der Bundesrepublik, die Novelle zur EU-Frischfleischrichtlinie sofort in nationales Recht umzusetzen. Gemäß der Brüsseler Vorlage hätte Fleisch von unkastrierten männlichen Schweinen mit einem Tierkörpergewicht bis zu 80 kg im EU-Binnenmarkt frei ohne Auflagen vermarktet werden dürfen. Vor dem Hintergrund des betreffenden Ratsbeschlusses hatte sich die dänische Schweineindustrie schon 1991 dazu entschieden, auf die Kastration zu verzichten. Beginnend ab diesem Jahr wurden die Schlachtbetriebe in Dänemark mit Anlagen zur Untersuchung des Geschlechtsgeruchs ausgerüstet.
Deutschland, wo die Vermarktung unkastrierter männlicher Schweine mit einem Schlachtgewicht von mehr als 40 kg traditionell untersagt war, setzte die Änderungen der EU-Frischfleischrichtlinie aber zum 1. Januar 1993 nicht um. In den Folgejahren wies Deutschland mehrere Schweinefleischlieferungen aus Dänemark zurück, da erhöhte Androstenon-Grenzwerte festgestellt wurden. Nachdem der EuGH im November 1998 einen Verstoß Deutschlands gegen die Frischfleischrichtlinie festgestellt hatte, wurde die nationale Vorschrift 1999 an das EU-Recht angepasst. Danske Slagterier klagte die Bundesrepublik deshalb an, trotz Binnenmarkt und entsprechender EU-Vorschriften in den Jahren 1993 bis 1999 ein "faktisches Importverbot" für Fleisch von unkastrierten männlichen Schweinen verhängt zu haben. (AgE)