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Afrikanische Schweinepest

Jetzt insgesamt 103 ASP-Fälle; Tilgungsplan in Arbeit

Sieben Wochen nach dem ersten ASP-Fall bei Wildschweinen in Brandenburg steigt die Fallzahl heute auf 103. Der EU-Kommission muss unterdessen ein schriftlicher Tilgungsplan vorgelegt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

48 Tage nach dem ersten amtlich festgestellten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg ist die 100er-Marke überschritten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute (28.10.) bei neun weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Die Fälle stammen alle aus den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße. Bis jetzt gibt es insgesamt 103 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild.

Fundorte konzentrieren sich auf zwei eingezäunte Kerngebiete

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Das Land Brandenburg setzt alle notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen die Tierseuche weiter konsequent um. In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Brandenburg betonte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Den Anstieg der positiven Fälle haben wir erwartet. Die gute Nachricht: Bislang konzentrieren sich die Fundorte aller positiven Fälle auf zwei eingezäunte Kerngebiete. Uns ist es damit bisher erfolgreich gelungen, die Tierseuche auf ein begrenztes Gebiet nahe der polnischen Grenze einzugrenzen.“ Für eine Entwarnung sei es aber noch viel zu früh. Brandenburg werde weiter alle notwendigen Bekämpfungs- und Früherkennungsmaßnahmen weiter entschlossen umsetzen, so die Verbraucherschutzministerin. „Die Fallwildsuche und Beprobung im gesamten Land bleibt die zentrale Maßnahme zur Feststellung des tatsächlichen Seuchengeschehens. Parallel zum Bau der festen Zäune und zur Fallwildsuche wird jetzt ein Masterplan mit Maßnahmen zur Tilgung der Tierseuche erarbeitet“, so Nonnemacher.

Tilgungsplan muss vorgelegt werden

Gemäß der EU-Richtlinie 2002/60/EG zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der ASPt muss innerhalb von 90 Tagen nach dem ersten bestätigten ASP-Fall bei Wildschweinen ein schriftlicher Plan mit Maßnahmen zur Tilgung der Seuche der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Der sogenannte Tilgungsplan muss die langfristigen Maßnahmen zur Tilgung der Tierseuche in dem ausgewiesenen gefährdeten Gebiet und einer sich daran anschließenden Pufferzone enthalten.

Errichtung der "Weißen Zone" kommt voran

Um die Ausbreitung der ASP ins Landesinnere zu verhindern, wird eine sogenannte „Weiße Zone“ zunächst um das erste Kerngebiet eingerichtet. Bei der „Weißen Zone“ handelt es sich um einen circa fünf km breiten Streifen, der das Kerngebiet wie ein Halbkreis auf dem Gebiet der Landkreise Oder-Spree und Spree-Neiße umschließt. Dieser Streifen wird mit zwei festen Zaun-Reihen, einem äußeren und einem inneren Zaun, gesichert. Der Bau des äußeren Zauns hat vor drei Wochen begonnen. Der äußere Ring im Landkreis Oder-Spree mit einer Länge von circa 22 km ist bis auf Durchlässe an Straßen fertiggestellt. Im Landkreis Spree-Neiße sind von circa 33 km die ersten rund zehn km Zaun gezogen. Für den inneren Ring (circa 40 km Länge) wurde begonnen, Zaunpfähle zu setzen. Nach der Fertigstellung der äußeren und inneren Zaunreihen wird mit der Entnahme der Wildschweinpopulation aus der weißen Zone begonnen.

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