Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen warnt vor Mutterkorn im Roggen, das in diesem Jahr regional unterschiedlich auftritt. Mutterkorn ist die Überdauerungsform des Pilzes „Claviceps purpurea“ und wird anstelle der Körner in den Ährenanlagen des Getreides gebildet. Es befällt überwiegend Roggen, in erster Linie Hybridroggen, kann aber auch bei anderen Getreidearten und Gräsern vorkommen.
Die Höhe der Mutterkornbelastung ist in erster Linie abhängig von der Sorteund der Witterung während der Blühzeit des Roggens. Die Pflanzenzüchtung hat hier in Bezug auf geringere Anfälligkeit für Mutterkorn deutliche Fortschritte erzielt. Durch die Getreidereinigung lässt sich der Befall reduzieren, bei Mutterkornbruchstücken ist aber Vorsicht geboten, da sie kaum herausgereinigt werden können.
Rechtlich gesehen darf maximal 1 g Mutterkorn je kg Getreide enthalten sein, entscheidend für das Tier sind aber die im Mutterkorn enthaltenen giftigen Alkaloide. Zwischen Mutterkorn- und Alkaloidgehalt besteht jedoch kein enger Zusammenhang. Da Mutterkorn zu den unerwünschten Stoffen zählt, ist ein Verschneiden belasteter Partien mit einwandfreier Ware nicht zulässig. Einfache Regel: Sind Roggenpartien von Mutterkorn befallen, sollten sie nicht an Jungtiere und tragende Tiere verfüttertwerden.
Mastschweine scheinen nicht so empfindlich zu reagieren, wie ein Versuch der ehemaligen Landwirtschaftskammer Hannover zeigt. Bei einem Anteil von 0,2 % Mutterkorn im Mischfutter (d.h. doppelter Höchstgehalt) waren laut LWK Niedersachsen keine Leistungseinbußen festzustellen.