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„Schnüffelkrankheit“ bald nicht mehr meldepflichtig?

Die Liste der meldepflichtigen Tierkrankheiten in Deutschland soll ausgedünnt werden. Nach einer Änderungsverordnung, die das Landwirtschaftsministerium dem Bundesrat zugeleitet hat, soll für fünf von insgesamt 31 Krankheiten die Meldepflicht aufgehoben werden, berichtet Agra Europe.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Liste der meldepflichtigen Tierkrankheiten in Deutschland soll ausgedünnt werden. Nach einer Änderungsverordnung, die das Landwirtschaftsministerium dem Bundesrat zugeleitet hat, soll für fünf von insgesamt 31 Krankheiten die Meldepflicht aufgehoben werden, berichtet Agra Europe. Im Schweinebereich betrifft dies die als "Schnüffelkrankheit" bekannte Rhinitis atrophicans der Schweine.


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Des Weiteren handelt es sich um die Ansteckende Gehirn-Rückenmarkentzündung der Einhufer, das Bösartige Katarrhalfieber des Rindes, die unter anderem als "Euterpocken" bekannten Parapoxinfektionen sowie die Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen. Die Auswahl beruht auf den Vorschlägen einer Bund/Länder-Expertengruppe unter Federführung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Ihrer Einschätzung nach kommen die aufgeführten Tierkrankheiten entweder kaum noch vor oder haben so gut wie keine ökonomische Bedeutung erlangt. Zudem besteht in den genannten Fällen keine internationale Meldeverpflichtung mehr. Die Meldepflicht war ursprünglich für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können, gut zu diagnostizieren sind und mit geeigneten, gegebenenfalls auch staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können.

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