In zwei Tagen sind in der Schweiz Vollspalten nach einer zehnjährigen Übergangsfrist verboten. Der Schweizer Gesetzgeber urteilte bereits vor Jahren so, da Spalten den Schweinen keine geeignete Liegefläche bieten. Nun haben die Landwirte zwei Möglichkeiten – entweder sie legen ihren Stall still oder sie bauen um.
Die Käsereigenossenschaft Zinggen in Dussnang hat ihren Maststall bereits 2017 so umgebaut, dass sie anstatt einem Drittel „nur“ 11 % weniger Mastschweine aufstallen muss.
Der Trick: Sie integrierten die Stallgänge in die Buchtenfläche und stellten von Trog- auf Automatenfütterung um. Außerdem erweiterte der Betrieb die Gruppengröße von 10 auf 32 Schweine.
Die Liegefläche befindet sich nun in der Buchtenmitte, wo sich früher die Stallgänge befanden. Der Festboden hat ein 3%iges Gefälle, damit der Harn abfließen kann. Spaltenböden gibt es nur noch entlang der Stallwände. Eine 80 cm hohe Wand trennt den Liege- vom Kotplatz.
Die Erfahrungen des Betriebes mit der Zweiflächenbucht zeigen, dass die Tiere nur an warmen Sommertagen überall koten und dadurch schmutzig werden. Einen Teil des Kotes, der vor allem auf dem Spaltenboden anfällt, muss einmal täglich mit dem Handschieber in 8 cm breite Kotschlitze entlang der Wände geschoben werden. Eine schwenkbare Tür zwischen Kot- und Liegeplatz ermöglicht es, die Schweine während der Reinigung auszusperren oder auch um Tiere vor dem Transport auszusortieren.