Tierhaltungsauflagen zwingen zu Anpassungen
Die geänderte Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung schreibt seit 1.1.2013 erweiterte Anforderungen an die Haltung von Zuchtsauen vor, die von vielen Haltern umfangreiche Investitionen erforderten.
Die geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt seit 1.1.2013 erweiterte Anforderungen an die Haltung von Zuchtsauen vor, die von vielen Haltern umfangreiche Investitionen erforderten. Nicht alle Betriebe haben die mit der Umstellung auf Gruppenhaltung verbundenen Investitionen vorgenommen und lassen den Betriebszweig Sauenhaltung auslaufen. Laut aktuellem DBV-Situationsbericht betrifft dies insbesondere kleinere Betriebe. In den drei Bundesländern mit den meisten Sauenhaltern ging die Anzahl der Betriebe unterschiedlich stark zurück. In Nordrhein- Westfalen waren es innerhalb eines Jahres 10,3 %, in Niedersachsen 13,3 % und in Bayern sogar 22,2 % weniger Betriebe.
Die Sauenhaltung findet vorwiegend in großen Beständen statt. Sie ist in Betrieben mit 100 und mehr Zuchtsauen konzentriert. In diesen Betrieben standen 1,84 Mio. Zuchtsauen zur Ferkelerzeugung. In rund der Hälfte der Betriebe mit Sauenhaltung standen damit 89 % der Tiere.
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