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Staatliche Tierwohlkennzeichnung

Tierwohllabel: Fleisch- an Eierkennzeichnung anpassen

Das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland fordert, dass beim staatlichen Tierwohllabel die gesamte Palette von Fleisch sowie alle Marktsegmente einbezogen werden.

Lesezeit: 3 Minuten

„Für das staatliche Tierwohllabel fehlt noch immer eine klar verlässliche Zieldefinition mit konkreten Aussagen, wie diese Ziele unter den herrschenden Marktbedingungen - aber auch vor dem Hintergrund rechtlicher Hindernisse - überhaupt umgesetzt werden können“. Dies stellte der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF) , Minister a.D. Uwe Bartels, im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Bundesministerin Julia Klöckner zu den Ergebnissen des Projektes „Stall der Zukunft“ fest.

Exakt diese Problematik sowie die erheblichen Kosten der Um- und Neubauten für tierwohlgerechte Ställe und die noch fehlende Bereitschaft der Verbraucher, dafür zu zahlen, sei eine zentrale Aussage der Projektbeteiligten gewesen. Die Bundesministerin blendet diese klaren Erkenntnisse bei ihren Überlegungen zum staatlichen Tierwohllabel aus und unternimmt keinerlei Bemühungen, die schweren Mängel abzustellen.

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Aktualisiertes Positionspapier

Vor diesem Hintergrund aktualisiert das AEF seine Forderungen zu einem staatlichen Tierwohllabel in einem Positionspapier, das es an die Agrarministerien der Länder und an das Bundesministerium geschickt hat.

Folgende Aspekte müssen nach dem AEF bei der Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung Berücksichtigung finden:

  • Verbindlichkeit der staatlichen Tierwohlkennzeichnung, d.h. verpflichtende Einbeziehung jeglichen Fleisches, welches in den Verzehr geht. Die gesamte Palette von Fleisch und Fleischwaren sowie alle Marktsegmente (inkl. Großhandel und Gastronomie) müssen einbezogen sein.
  • Für einen echten Mehrwert in der Verbraucherorientierung muss – analog zur Eierkennzeichnung - auch der nationale gesetzliche Standard als Basis gekennzeichnet werden. Darauf systematisch aufbauend die Stufen zwei bis vier.
  • Zusätzlich zur Kennzeichnung der Haltungsform muss – ebenfalls analog zur Eierkennzeichnung - auch die Herkunft gekennzeichnet sein; es muss also deutlich werden, wo ein Tier geboren sowie aufgewachsen und gemästet wurde.
  • Die gesamte Schweinehaltung, d.h. angefangen bei der Ferkelerzeugung bis hin zur Mast – muss bei der Kennzeichnung der Haltungsformen berücksichtigt werden. Die zeitnahe Einbeziehung weiterer Tierspezies, Geflügel, Rind, etc. halten wir für unumgänglich.
  • Zwingendes Fundament der einzelnen Kennzeichnungsstufen sollten Monitoringsysteme (z.B. Schlachtbefunddaten, Antibiotikadatenbank, etc.) sein, auf deren Datengrundlage eine Debatte um die ergebnisoffene Weiterentwicklung der Tierhaltung einschließlich der Folgeabschätzung versachlicht werden kann.
  • Es muss eine Verzahnung mit den diesbezüglichen Aktivitäten der Wirtschaft erfolgen, um schnell Fahrt aufnehmen zu können.

Ein unterstützendes Finanzierungsmodell, welches die Finanzierungslücken zwischen zu erwartenden Produktionskosten auf Anbieterseite und Zahlungsbereitschaft auf nachfragender Seite schließt, sei zwingend erforderlich, so Bartels abschließend.

das gesamte Postionspapier finden Sie hier:

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