Die Liste der meldepflichtigen Tierkrankheiten in Deutschland wird ausgedünnt, meldet Agra Europe. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten zu. Danach wird nunmehr für fünf von insgesamt 31 Tierkrankheiten die Meldepflicht aufgehoben. Dabei handelt es sich um die Ansteckende Gehirn-Rückenmarkentzündung der Einhufer, das Bösartige Katarrhalfieber des Rindes, die unter anderem als "Euterpocken" bekannten Parapoxinfektionen, die Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen sowie die als "Schnüffelkrankheit" bekannte Rhinitis atrophicans der Schweine. Die Auswahl beruht auf den Vorschlägen einer Bund/Länder-Expertengruppe unter Federführung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Ihrer Einschätzung nach kommen die aufgeführten Tierkrankheiten entweder kaum noch vor oder haben so gut wie keine ökonomische Bedeutung erlangt. Zudem besteht in den genannten Fällen keine internationale Meldeverpflichtung mehr. Die Meldepflicht war ursprünglich für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können, gut zu diagnostizieren sind und mit geeigneten, gegebenenfalls auch staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können.
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