Da das Jahr 2022 das letzte Jahr der Übergangsphase hin zur neuen EU-Förderperiode ist, wird es bei den Förderangeboten des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) ausschließlich Neuverpflichtungen mit einjähriger Laufzeit geben. Zudem werden folgende Maßnahmen ausgesetzt:
B21: Extensive Grünlandnutzung (1,76 GV)
B35: Winterbegrünung
B37: Mulchsaat
B48/61: Anlage von mehrjährigen Blühflächen
Die Beschränkung auf die einjährige Laufzeit gilt laut Landwirtschaftsministerium auch für Maßnahmen, die nach jetzigem Stand in der neuen Förderperiode 2023 Teil des Förderangebots sein werden. Die einjährige Laufzeit diene dazu, nicht zu viele Mittel im Vorgriff zu binden, um ausreichend finanziellen Gestaltungsspielraum für das neue KULAP 2023 zu sichern. Im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) sollen dagegen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch 2022 für alle Maßnahmen Neuantragstellungen für fünf Jahre möglich sein.
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Da das Jahr 2022 das letzte Jahr der Übergangsphase hin zur neuen EU-Förderperiode ist, wird es bei den Förderangeboten des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) ausschließlich Neuverpflichtungen mit einjähriger Laufzeit geben. Zudem werden folgende Maßnahmen ausgesetzt:
B21: Extensive Grünlandnutzung (1,76 GV)
B35: Winterbegrünung
B37: Mulchsaat
B48/61: Anlage von mehrjährigen Blühflächen
Die Beschränkung auf die einjährige Laufzeit gilt laut Landwirtschaftsministerium auch für Maßnahmen, die nach jetzigem Stand in der neuen Förderperiode 2023 Teil des Förderangebots sein werden. Die einjährige Laufzeit diene dazu, nicht zu viele Mittel im Vorgriff zu binden, um ausreichend finanziellen Gestaltungsspielraum für das neue KULAP 2023 zu sichern. Im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) sollen dagegen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch 2022 für alle Maßnahmen Neuantragstellungen für fünf Jahre möglich sein.