Die Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG, die größte Bioerzeugergemeinschaft in Deutschland, hat lange Erfahrung mit dem Poolpreissystem. Allerdings nicht ausschließlich. Seit vielen Jahren bietet sie auch Mehrjahresverträge, Kooperationen und übliche Getreidekontrakte an.
Die Lieferanten können sich jedes Jahr neu zwischen den verschiedenen Vermarktungsvarianten entscheiden. „50% unserer Marktfrüchte werden derzeit über das Poolpreissystem verkauft“, erläutert AG-Vorstand Jörg Große-Lochtmann.
Wenn sich ein Mitgliedsbetrieb für die Vermarktung im Pool entscheidet, muss er alle Anbaukulturen über den Pool an die Marktgesellschaft verkaufen. Er teilt ihr nach der Aussaat die bestellte Fläche und die erwarteten Hektarerträge mit, sodass die Erzeugergemeinschaft nach einer Plausibilitätsprüfung mit konkreten Erntemengen planen kann.
„Die Vertragserfüllung funktioniert gut, weil jeder Landwirt jährlich entscheiden kann, ob er in den Pool geht oder nicht“, sagt Große-Lochtmann. Zudem gebe es eine soziale Kontrolle der Landwirte untereinander. „Wenn die Lieferung von der angekündigten Erntemenge stark abweicht, wird nachgehakt.“ In den letzten Jahrzehnten sei nur ein Landwirt wegen Nicht-Andienung verklagt und aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden.
Die Naturland Marktgesellschaft rechnet den Pool grundsätzlich nach jedem Jahr ab. Wenn es noch Restmengen gibt, werden diese bewertet und in die Abrechnung einbezogen. Mit der direkt anschließenden Nachzahlung ist der Pool dann endgültig abgeschlossen. Rückforderungen für frühere Ernten sind daher nicht möglich.
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Die Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG, die größte Bioerzeugergemeinschaft in Deutschland, hat lange Erfahrung mit dem Poolpreissystem. Allerdings nicht ausschließlich. Seit vielen Jahren bietet sie auch Mehrjahresverträge, Kooperationen und übliche Getreidekontrakte an.
Die Lieferanten können sich jedes Jahr neu zwischen den verschiedenen Vermarktungsvarianten entscheiden. „50% unserer Marktfrüchte werden derzeit über das Poolpreissystem verkauft“, erläutert AG-Vorstand Jörg Große-Lochtmann.
Wenn sich ein Mitgliedsbetrieb für die Vermarktung im Pool entscheidet, muss er alle Anbaukulturen über den Pool an die Marktgesellschaft verkaufen. Er teilt ihr nach der Aussaat die bestellte Fläche und die erwarteten Hektarerträge mit, sodass die Erzeugergemeinschaft nach einer Plausibilitätsprüfung mit konkreten Erntemengen planen kann.
„Die Vertragserfüllung funktioniert gut, weil jeder Landwirt jährlich entscheiden kann, ob er in den Pool geht oder nicht“, sagt Große-Lochtmann. Zudem gebe es eine soziale Kontrolle der Landwirte untereinander. „Wenn die Lieferung von der angekündigten Erntemenge stark abweicht, wird nachgehakt.“ In den letzten Jahrzehnten sei nur ein Landwirt wegen Nicht-Andienung verklagt und aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden.
Die Naturland Marktgesellschaft rechnet den Pool grundsätzlich nach jedem Jahr ab. Wenn es noch Restmengen gibt, werden diese bewertet und in die Abrechnung einbezogen. Mit der direkt anschließenden Nachzahlung ist der Pool dann endgültig abgeschlossen. Rückforderungen für frühere Ernten sind daher nicht möglich.