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Schutz vor dem Wolf: Was der Gesetzgeber fordert

Lesezeit: 5 Minuten

Um ihre Tiere vor dem Wolf zu schützen, sollten Weidehalter den gesetzlichen Grundschutz erfüllen. In den Wolfsgebieten ist dieser zudem Voraussetzung für eine Entschädigung bei Wolfsrissen. Welche Maßnahmen dazugehören, erläutert Renate Baierlein, Landwirtschaftsamt Kitzingen.


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Die jüngsten Wolfsrisse im Nürnberger Land und im Landkreis Bayreuth haben die Weidetierhalter in Alarmbereitschaft versetzt. Allen ist bewusst, dass sie ihre Tiere nicht mit 100%iger Sicherheit vor dem Wolf schützen können. Aber mit ordnungsgemäß gesicherten Zäunen lässt sich zumindest die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsrisses deutlich verringern.


Hinzu kommt: Ein Grundschutz für Weidetiere ist Voraussetzung dafür, dass die Tierhalter in Regionen, in denen sich Wölfe dauerhaft angesiedelt haben, eine Entschädigung bei Wolfrissen erhalten und nicht für die Folgen von Unfällen mit Weidetieren nach einem Angriff durch Wölfe haften.


Doch was gehört zum gesetzlichen Grundschutz bzw. zur guten fachlichen Praxis zur Wolfsabwehr?


Überall am Zaun 4000 Volt


Verpflichtend für Schafe, Ziegen und Rinder ist ein mindestens 90 cm hoher elektrifizierter Zaun mit mindestens 2500 V an jeder Stelle des Zauns. Besser ist eine Spannung von 4000 V. Diese Mindestspannung gilt auch für die elektrische Zusatzsicherung bei Festzäunen. Denn der erste Stromschlag muss beim Wolf sitzen.


Damit der Beutegreifer bereits bei der ersten Berührung mit dem Zaun schlechte Erfahrungen macht, muss dieser grundsätzlich stromführend sein – auch dann, wenn keine Tiere in der Koppel stehen. Steht die Koppel über einen längeren Zeitraum leer, sollte der Zaun abgebaut werden.


Geräteleistung muss Passen


Welche Geräteleistung erforderlich ist, hängt vor allem von der Bewuchsstärke ab. Um Ableitungen zu vermeiden, sollte die Fläche unter dem Zaun regelmäßig gemäht werden, damit der Bewuchs nicht permanent den Strom ableitet (siehe Übersicht 1).


Weitere Einflussfaktoren sind die Zaunlänge und die Tierart (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen). Je länger z.B. der Zaun, umso größer ist der Energiebedarf. Das Weidezaungerät sollte mindestens 1 Joule haben. Besser sind 5 Joule und mehr, damit auch längere Zäune bei starkem Bewuchs noch ausreichend Leistung haben.


Wichtig ist auch, dass die Netze selbst intakt und leitfähig sind. Zudem muss das Weidezaungerät geerdet sein, damit der Strom fließen kann. Dazu müssen mehrere 1 bis 2 m lange Erdstäbe im Abstand von je 3 m tief im Boden stecken (siehe Übersicht 2).


Nach Möglichkeiten sollten die Verbindungen geschraubt sein. Um Schäden z.B. an landwirtschaftlichen Geräten zu vermeiden, sollte die Erdung deutlich erkennbar gemacht werden.


Überall geschlossen


Der Abstand der untersten Litze zum Boden sollte maximal 20 cm betragen, damit der Wolf nicht unter dem Zaun durchschlüpfen kann.


Bei einem Litzenzaun sollten die einzelnen Litzen auf einer Höhe von 20 cm, 40 cm, 65 cm und 90 cm verlaufen, wobei diese straff gespannt sein müssen (siehe Übersicht 3). Auch Netzzäune, die oft bei Schafen und Ziegen verwendet werden, sind unbedingt gut zu spannen.


Der Zaun muss allseitig geschlossen sein, damit der Wolf keinen Durchschlupf findet. Deshalb müssen z.B. auch Wasserläufe gezäunt werden.


Geländeunebenheiten können über Zusatzheringe, die den Zaun heben oder ihn tiefer drücken, gesichert werden. Noch einfacher ist das mit höhenverstellbaren Befestigungen möglich. Wo nötig, können auch Ecken unter Verwendung eines Zusatzstickels abgespannt werden. Gegebenenfalls ist die Höhe des Zaunes an das Gefälle des Geländes anzupassen, indem man den Zaun z.B. um 50 cm erhöht.


Auch Einfahrten, die oft tiefe Fahrspuren aufweisen sind zu sichern. Um an diesen Stellen ein Untergraben zu verhindern, können z.B. Betonsteine verlegt werden. Zusätzlich ist eine Elektrifizierung der Tore erforderlich. Damit verhindert man zugleich, dass Wölfe die Tore überklettern.


Wildgatter zusätzlich sichern


Auch 1,80 m hohe nicht elektrische Festzäune wie Wildgatter sollten grundsätzlich mit einer elektrischen Sicherung ausgestattet sein. Dabei verläuft eine Litze in 20 cm Höhe über dem Boden, um ein Untergraben zu verhindern. Ein weiterer Draht wird oben am Zaun gegen das Überklettern des Wolfes angebracht.


Dazu kann man Isolatoren nach außen weisend an bestehende Pfähle schrauben oder Stickel davorstecken, wobei der Mindestabstand zum Zaun 15 cm beträgt (Übersicht 4).


Alternativ zur Litze vor dem Festzaun kann man als Untergrabschutz den Zaun auch 30 bis 50 cm tief eingraben. Dabei sollte man einen möglichst rostfreien Drahtgeflechtzaun oder Baustahlmatten verwenden.


Oder man bringt eine Zaunschürze an, indem man ein 60 cm breites Knotengittergeflecht oder eine Baustahlmatte, sicher am Zaun befestigt und waagerecht in den Boden einbringt. Die Befestigung der Schürze im Boden kann z.B. über Heringe erfolgen.


Ein neues Verfahren ist das Einbringen von Betonsteckbügeln aus dem Baustoffhandel, die maschinell in den Boden gerammt werden. Die ersten praktischen Versuche dazu sind Erfolg versprechend. Pro laufender Meter Zaun sind ca. fünf Steckbügel zum Sichern des Zauns notwendig.


klaus.dorsch@topagrar.com

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