Die Landesregierung in Baden-Württemberg strebt nach wie vor an, den Gesetzesentwurf zum Biodiversitätsgesetz nach den Pfingstferien in den Landtag einzubringen. Das teilte das MLR Stuttgart auf Anfrage von top agrar-Südplus mit.
Dem Wunsch der Bauernverbände in Baden-Württemberg und des Landesverbandes Erwerbsobstbau nach einer Verschiebung des gesamten Gesetzesprozesses auf die Zeit nach der Corona-Pandemie kommt die Politik damit nicht nach. https://www.topagrar.com/suedplus/news/verbaende-fordern-verschiebung-des-gesetzesprozesses-12031213.html
Die Anhörungsphase hatten die beiden beteiligten Ministerien, Agrar- und Umweltministerium, zuvor auf Bitten der Verbände von drei auf sechs Wochen verlängert. Die Frist für Stellungnahmen endete am 28. April 2020.
Hinsichtlich der bisherigen Finanzierungszusagen gebe es keine Änderungen, so das MLR auf Anfrage. Die Verbände befrüchteten, dass durch die hohen Belastungen des öffentlichen Haushalts durch die Coronakrise die Finanzierungszusagen für das Artenschutzpaket nicht mehr eingehalten werden könnten.
Wie wird dem Volksantrag Rechnung getragen?
Die Zulassung des von den berufsständischen Verbänden eingereichten Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ werde laut MLR am 6. Mai 2020 im Landtag behandelt. Die inhaltliche Befassung und die Entscheidung über den Volksantrag durch den Landtag sei noch vor der Sommerpause vorgesehen.
Nach Ansicht des MLR habe man aber die meisten inhaltlichen Forderungen des Volksantrags bereits im Gesetzesentwurf zum LLG und NatSchG berücksichtigt. Man prüfe allerdings, darüber hinaus gehende Anliegen im Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Das Engagement der Verbände begrüße man, so das MLR.