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Landtechnikhersteller müssen Reparaturunterlagen rausrücken - tun sie das auch?

An technische Unterlagen zu kommen, kann für freie Werkstätten schwierig sein. Die EU verpflichtet Hersteller, Informationen bereitzustellen. Welche das sind, haben wir zusammengetragen.

Lesezeit: 3 Minuten

In Amerika ist das Thema schon vor einiger Zeit hochgekocht: Viele Farmer fordern ein „Right to Repair“, also ein Recht auf Reparatur. Denn die immer komplexer werdende Landtechnik benötigt mehr Spezialwerkzeuge und Softwaretools für Reparaturen, auf die die amerikanischen Landwirte oft keinen Zugriff haben. Zurzeit sind in den Kongressen mehrerer Bundesstaaten verschiedene Gesetzesentwürfe unterwegs, die ein solches Recht beschreiben sollen. Wann das kommt, ist aber fraglich.

Ist das auch bei uns ein Thema? Wir haben mit den Kundendienstbeauftragten für Europa Hanke Bösch und Udo Knapp von John Deere gesprochen, wie sie zu diesem Thema stehen und wie die gesetzliche Lage in Europa ist.

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EU: Auch freie Werkstätten und Endkunden müssen Systeme nutzen können

In Amerika gibt es Forderungen, dass auch unabhängige Werkstätten Zugang zur Quellcodeebene der Software bekommen sollen. In Europa hingegen fordert die Gesetzgebung die Hersteller auf, dass nicht nur die jeweiligen Vertriebspartner der Firmen Zugriff auf Reparaturinfos haben. Auch freie Werkstätten und letztlich auch die Kunden müssen die Systeme nutzen können. Das ist vergleichbar mit der Automobilbranche und nennt sich „Repair and Maintenance Information“ (Reparatur und Wartungsinformationen). In der EU gibt es das für die Landtechnik seit 2016 und ist in der Verordnung 167/2013 geregelt.

Wie Reparatur- und Wartungsinformationen zur Verfügung gestellt werden

Seitdem müssen alle Landtechnikhersteller ihre Betriebsanleitungen und technischen Unterlagen für Reparaturen und Wartungen ihrer Traktoren zur Verfügung stellen. Dafür haben alle Schlepperhersteller auf ihrer Website einen Link installiert. Meist steht er ganz unten auf der Website und nennt sich „RMI - Reparatur- und Wartungsinformationen“. Für die Agco-Marken (Fendt, MF, Valtra) muss man die Website von Agco-Parts aufrufen. Ansonsten finden Sie die Portale auch einfach mit einer Suchmaschine. Geben Sie hier einfach den Hersteller und „RMI“ ein.

Wir haben uns die Portale genauer angeschaut. Hier muss man sich teils mit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrieren. Dann lassen sich gegen eine Gebühr die technischen Unterlagen für die Schleppermodelle ab 2016 abrufen. Die Gebühren sind dabei jedoch nicht unerheblich. Laut Hersteller sollen auch die eigenen Vertriebspartner die gleiche Gebühr für die Unterlagen zahlen müssen. Über einen Link lassen sich auch Spezialwerkzeuge kaufen.

Diagnose und Neuprogrammierung muss seit 2021 möglich sein

Seit Mitte 2021 müssen die Traktorhersteller in der EU zudem die „Diagnose und Neuprogrammierung“ der Software zulassen. Das bedeutet unter anderem, dass auch freie Werkstätten Updates aufspielen dürfen. Dazu haben die Hersteller eine Software in die Portale integriert. Jedoch sind hier nur ab dem Stichtag neu auf den Markt gekommene Traktorenbaureihen kompatibel.

Bei Ersatzteilen kaum günstigere Preise möglich

Laut Gesetz müssen die Hersteller auch freien oder Mitarbeiter anderer Marken Schulungen ermöglichen. Zudem müssen die freien Werkstätten auch Zugang zu den Ersatzteilen haben. Meist läuft jedoch die komplette Abwicklung über einen lokalen Händler ab. Dadurch sind dann vermutlich kaum günstigere Preise als direkt beim Vertriebspartner möglich. Die Preise lassen sich übrigens meist nicht direkt im Portal einsehen.

Unabhängig vom Fabrikat: Die Hersteller halten sich an die gesetzlichen Reglungen, mehr nicht. Dadurch möchten sie ihre Vertriebspartner möglichst gut vor Wettbewerb schützen. Die Gesetze erleichtern den freien Werkstätten zurzeit das Leben nur bedingt. Das gilt für den Bezug von Ersatzteilen ebenso wie für die in der Diagnosesoftware gelisteten Traktoren. Denn gerade ältere Traktoren werden häufig von freien Werkstätten gewartet.

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