Ab 2035
Verkaufsverbot für Autos mit Verbrennermotor - Landtechnikbranche in Aufruhr
Die Auswirkungen der aktuellen EU-Pläne zur Reform der CO2-Flottengrenzwerte auf andere Anwendungsfelder, etwa Landmaschinen und Traktoren, werden laut VDMA in Brüssel offenbar vollkommen ignoriert.
Das Europaparlament hat am Mittwoch den Vorschlag der EU-Kommission für ein Verkaufsverbot für neue Autos mit Benzin- und Dieselantrieb angenommen. 339 Abgeordnete waren dafür, 249 dagegen. Demnach würden die Autohersteller verpflichtet, die CO₂-Emissionen ihrer Neuwagenflotten bis 2035 um 100 % zu senken. Danach wäre ein Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nur noch unter hohen Strafen möglich.
Endgültig beschlossen ist das Gesetz aber noch nicht. Zunächst wurde der Umweltausschuss beauftragt, mehrere Änderungsanträge einzuarbeiten. Grundsätzlich aber steht die Verhandlungsposition des Parlaments gegenüber Kommission und Mitgliedstaaten fest. Dass das Vorhaben dort noch kippt, gilt als wenig wahrscheinlich.
Wissing lehnt Verbot ab
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich am Donnerstag gegen ein Verkaufsverbot ausgesprochen. Auch im Ministerium stoße der Plan auf Ablehnung. Laut Nachrichtenagentur dpa bedeute das Vorhaben für die Bürger einen harten Schritt. Zudem hingen am Verbrennungsmotor viele Arbeitsplätze.
"Wir wollen, dass auch nach 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor neu zugelassen werden können, wenn diese nachweisbar nur mit E-Fuels betankbar sind", sagte Wissing. Eine Zulassung von klimaneutralen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor entspreche dem wichtigen Prinzip der Technologieoffenheit.
Landmaschinen brauchen weiterhin Dieselmotoren
Die Auswirkungen der aktuellen EU-Pläne zur Reform der CO2-Flottengrenzwerte auf andere Anwendungsfelder, etwa Landmaschinen und Traktoren, werden in Brüssel offenbar vollkommen ignoriert, ärgert sich unterdessen Dr. Tobias Ehrhard, Geschäftsführer des VDMA-Fachverbandes Landtechnik. Anders als im PKW-Segment seien Antriebsalternativen zum Verbrennungsmotor insbesondere für schwere und leistungsstarke Landmaschinen keinesfalls in Sicht.
So würden beispielsweise Mähdrescher aufgrund ihres Einsatzprofils auch in absehbarer Zukunft, auch über das geplante Verbrenner-Aus im Jahr 2035 hinaus, auf flüssige Energieträger mit hoher Energiedichte angewiesen sein. Schließlich müssten diese Maschinen während der Erntekampagne, die sich nur über wenige Wochen im Jahr erstreckt, nahezu rund um die Uhr verlässlich laufen.
„Sofern wir nicht auf fossile Energieträger, sondern auf nachhaltige E-Fuels sowie Kraftstoffe biogenen Ursprungs setzen, können auch Landmaschinen und Traktoren mit modernen und effizienten Verbrennungsmotoren nahezu emissionsfrei und zeitnah auch klimaneutral betrieben werden“. Sagt Erhard.
Schleichender Know-how-Verlust in Forschung und Entwicklung
Sollte sich die geplante EU-Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge in der aktuell geplanten Form durchsetzen, könnte dies mittelbar auch weitreichende Konsequenzen für die Agrarwirtschaft haben.
Zum einen ist zu befürchten, dass Investitionen in alternative Kraftstoffe ausbleiben, womit die erforderlichen Skaleneffekte in der Kraftstoffproduktion nicht realisiert werden können. Zum anderen ist bereits heute absehbar, dass sich ein schleichender Know-how-Verlust in Forschung und Entwicklung, aber auch in der Produktion einstellen könnte: Damit könnte mittelfristig die problemlose Verfügbarkeit moderner Verbrennungsmotoren auf dem Spiel stehen, sagt der Verbandschef.
„Auf jeden Fall aber wäre der Produktions- und Entwicklungsstandort Europa für den Verbrennungsmotor und seine Peripherie akut gefährdet, was angesichts des unerreicht hohen Technologie- und Nachhaltigkeitsniveaus europäischer Unternehmen keinesfalls ein wünschenswertes Szenario darstellt.“
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