Für Landwirte, die im Agrarantrag 2023 die Ökoregelung 2 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ beantragen möchten, gibt es leider immer noch keine Klarheit, ob Mais und Hirse unter den maximal 66%igen Getreideanteil fallen. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage von top agrar mit.
Dass wichtige Details der Ökoregelungen so kurz vor der Aussaat der Sommerkulturen immer noch nicht feststehen, ist für Landwirte ein Unding. Derzeit gibt es weder eine vollständige Infobroschüre zur GAP, noch zu den Konditionalitäten oder einen vollständigen Fragen-Antworten-Katalog.
Auch Dr. Wilfried Steffens vom niedersächsischen Landvolk kritisiert den schleppenden Informationsfluss. Der Grund aus seiner Sicht: Es mangele derzeit etwas an „Führung“ im BMEL gegenüber den Ländern.
Das Programm „Vielfältige Kulturen“ ist ein freiwilliges, einjähriges Programm im Rahmen der neuen GAP 2023. Es handelt sich dabei um Ökoregelung 2, der Fördersatz liegt bei 45 €/ha. Voraussetzung ist der Anbau von mind. 5 Hauptfruchtarten. Mind. 10 % müssen dabei Leguminosen (einschließlich Gemenge) sein, max. 66 % dürfen Getreide sein. Jede Hauptfruchtart muss auf mind. 10 % und ma. 30 % der Ackerfläche zu finden sein. Winter- und Sommergetreide derselben Gattung gelten als zwei Kulturen. Ungeklärt ist bislang, ob Mais zum Getreide zählt oder nicht.