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Bundesrat fordert dreijährigen Turnus für Pflanzenschutzfortbildung

Annähernd 60 Änderungswünsche hat der Bundesrat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vorgelegt. Unter anderem sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, alle drei Jahre statt alle fünf Jahre wahrgenommen werden müssen.

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Annähernd 60 Änderungswünsche hat der Bundesrat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vorgelegt. Unter anderem sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen, alle drei Jahre statt alle fünf Jahre wahrgenommen werden müssen. Ein Turnus von fünf Jahren für Anwender, Berater oder Verkäufer reicht der Länderkammer zufolge nicht aus, um ein Mindestmaß an aktuellen Kenntnissen im Pflanzenschutz zu sichern.


Für unverhältnismäßig halten die Länder hingegen eine obligatorische Schulung und Fortbildung aller Waldbesitzer und Jäger allein mit dem Ziel, eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung zu ermöglichen. In bestimmten Fällen soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln praxisgerechter gestaltet werden, so etwa bei der Ausbringung mit Luftfahrzeugen oder bei der Anwendung im Wald.


Noch strenger als bislang vorgesehen will der Bundesrat den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln im Internet geregelt sehen. Ferner soll der illegale Import gefälschter Pflanzenschutzmittel erschwert werden. Außerdem sollen weitere Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes straf- und bußgeldbewehrt werden. Mit weiteren Änderungsvorschlägen soll das Verwaltungsverfahren noch effizienter gestaltet werden.


Schließlich wird gefordert, bei der Umsetzung der Novelle die Kostensituation in den Ländern zu berücksichtigen. Zudem wollen die Länder an der Erarbeitung eines neuen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beteiligt werden. (AgE)