Auch der europäische Rechtsrahmen für Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial ist modernisierungsbedürftig. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Europäischen Kommission, in der die Optionen zur Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial untersucht werden.
Demnach ist die bestehende Gesetzgebung nicht kohärent und verursacht durch unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU. Zudem seien zahlreiche Ausnahmen vorgesehen, die von den Ländern in unterschiedlicher Weise genutzt würden.
Durch komplexe und rigide Strukturen sowie detaillierte technische Vorgaben werden laut der Studie im bestehenden Saatgutrecht Nachbesserungen verhindert und schwerfällige Entscheidungsprozesse geschaffen, die für eine hohe Belastung der zuständigen Behörden sorgten.
Der grundlegende Rechtsrahmen erschwere die Einführung von erleichterten Vorgaben für traditionelle und standortangepasste Sorten und Baumarten, mit denen sich Vielfalt und Versorgungssicherheit erhöhen ließen.
Fortschritte im Bereich des Ökolandbaus würden in ähnlicher Weise erschwert, heißt es weiter. Zudem seien die Regelungen nicht geeignet, den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von genetischen Ressourcen und der Biodiversität voranzubringen.
In allen Bereichen behindert wird laut der Studie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien. Die mangelnde Flexibilität des bestehenden Rechtsrahmens verkompliziere zudem die Verzahnung mit anderen Politikbereichen. Die Berücksichtigung der Ziele des Green Deal und anderer Strategien würde unter dem Strich erschwert. Dazu trägt der Studie zufolge auch bei, dass das bestehende Saatgutrecht nicht erlaubt, sämtliche technischen und wissenschaftlichen Fortschritte zu berücksichtigen.
Die starren Vorgaben der Regulierung könnten Marktbarrieren für neuartige Erzeugnisse darstellen und bremsten Verbesserungen bei der Registrierung und Zertifizierung aus.