Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Bodenstrategie für die EU vorgestellt. Damit will die europäische Spitzenbehörde einen politischen Rahmen für den Umgang mit Böden in der EU setzen. Unter anderem plant die Kommission, den Landfraß in den EU-Mitgliedstaaten zu stoppen und kostenfreie Bodenproben für Landwirte anzubieten.
Für den Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans spielt der Boden eine zentrale Rolle in der Bekämpfung des Klimawandels und der Versorgungssicherheit in der EU: "Die dünne Schicht, auf der wir stehen, bildet die Basis für fast jedes Nahrungsmittel, das wir zu uns nehmen“, sagte der Niederländer am Montag in Brüssel.
Welche Maßnahmen plant die EU-Kommission?
- Ein Programm für kostenfreie Bodenproben für Landwirte,
- Forschung zum Boden fördern, Daten über die Böden in Europa systematisch erheben,
- Gesetzlich bindende Ziele, um die Trockenlegung von Moorböden einzudämmen.
- Bis 2050 sollen die EU-Mitgliedstaaten ihren Landfraß auf netto Null senken sowie
- Degradierte und kontaminierte Böden aufbessern.
Zudem möchte die EU-Kommission verschiedene Instrumente prüfen, um eine 50-prozentige Reduktion von Nährstoffverlusten zu erreichen. Darunter auch die Möglichkeit, Landwirten vorzuschreiben 20 % weniger Dünger einzusetzen.
Um diese Maßnahmen umzusetzen, plant die EU-Kommission ein Gesetz für gesunde Böden. Darin will sie die EU-Mitgliedstaaten unter anderem verpflichten, sich ambitionierte Ziele gegen Landfraß zu setzen. Konkrete Vorschläge für Gesetzestexte will die EU-Kommission 2023 vorlegen, heißt es in der Bodenstrategie.
DBV: Keine Doppelregelung!
Von einem Bodengesetz der EU hält der Deutsche Bauernverband (DBV) nichts. Ein weiteres EU-Regelwerk zum Bodenschutz bringt laut DBV keinen Mehrwert, sondern nur Doppelregelungen und mehr Bürokratie. Das große Problem liegt laut DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken im Landfraß. "Landwirtschaftliche Flächen müssen für die Ernährungssicherung und den Klimaschutz erhalten und vor Versiegelung geschützt werden“, so Krüsken. Laut DBV fehlt der EU hierfür jedoch die Regelungskompetenz.