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Klimawandel und Green Deal

EU-Kommission nimmt neuen Anlauf für Saatgutverordnung

Die heutige Saatgutgesetzgebung stammt aus den 1960er-Jahren. Höchste Zeit also, die veralteten Richtlinien anzupassen. Der letzte Versuch 2014 scheiterte jedoch.

Lesezeit: 2 Minuten

Für das Ende des kommenden Jahres 2022 kündigt die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Saatgutverordnung an. Darin sollen zwölf verschiedene und veraltete EU-Richtlinien aktualisiert und vereinheitlicht werden. Das meldet der Pressedienst aiz.info.

Ein erster Versuch zur Überarbeitung der europäischen Saatgutgesetzgebung scheiterte im Jahr 2014. Damals hatte das Europaparlament einen Vorschlag der EU-Kommission glatt zurückgewiesen. Vor allem der mangelnde Schutz von alten Sorten und von Kleinunternehmen sorgte für Unmut im EU-Parlament. Jetzt will die EU-Kommission einen neuen Anlauf nehmen und auf die Kritik der Abgeordneten eingehen.

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Die heutige Gesetzgebung stamme nicht nur aus den 1960er-Jahren des vorigen Jahrhunderts, gab Dorothée André von der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission im Agrarausschuss des Europaparlaments zu bedenken. Aktuelle Entwicklungen wie der Klimawandel und der Green Deal müssten in eine EU-Saatgutverordnung unbedingt aufgenommen werden. Traditionelle Sorten sollten Ausnahmen bei den Anforderungen bekommen, führte André aus. Auch sei die unterschiedliche Umsetzung der zwölf EU-Richtlinien in den einzelnen Mitgliedstaaten ein Problem.



Für die Vorbereitung, für Konsultationen und eine Folgenabschätzung einer neuen EU-Saatgutverordnung brauche die EU-Kommission noch etwas Zeit. Aber Ende 2022 komme der Vorschlag. Ein erneutes Scheitern müsse auf jeden Fall vermieden werden, zitiert aiz.info die Kommissionsmitarbeiterin.

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