Der Countdown läuft: Bis zum 31.12.2015 müssen alle, die bereits am 14.02.2012 sachkundig im Pflanzenschutz waren, ihre innerhalb der 3-Jahresfrist vorgeschriebene Fortbildung absolviert haben. Für alle anderen gilt diese Frist ab dem Datum auf ihrem neuen Sachkundenachweis (Chipkarte).
Die Bescheinigung über eine Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz können Sie über einen online-Kurs erlangen, den top agrar fördert.
Die bundesweit anerkannte Fortbildung hat die Landakademie gemeinsam mit amtlichen Pflanzenschutzdiensten entwickelt. top agrar-Abonnenten erhalten den Kurs inklusive der Teilnahmebescheinigung zum Vorzugspreis von 39,90 € statt 49,90 € (inkl. MwSt.).
Das Angebot bietet Ihnen die Möglichkeit, der gesetzlichen Verpflichtung einfach und flexibel nachzukommen. Alles, was Sie benötigen, sind ein Internet-Anschluss und ein PC bzw. Tablet. Weiterer Vorteil: Sie können das Lernen unterbrechen und später fortsetzen. Der Kurs ist leicht verständlich und wird laufend aktualisiert. Hier die Lerninhalte im Überblick:
- Grundlagen
- Integrierter Pflanzenschutz
- Schadursachen/Diagnose
- Pflanzenschutzmittelkunde
- Aufbewahrung, Lagerung und Transport von Pflanzenschutzmitteln
- Pflanzenschutzgeräte
- Risikomanagement
- Anwenderschutz
Die Fristen
Die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz müssen alle Inhaber des Sachkundenachweises in einem 3-Jahres-Zeitraum belegen. Für alle Personen, die vor dem 14.2.2012 sachkundig waren, endet der erste 3-Jahres-Zeitraum am 31.12.2015. Bis dahin muss man eine Fortbildung absolviert haben.
Für alle, die ihren Sachkundenachweis später erlangt haben, gilt ein individueller, 3-jähriger Fortbildungszeitraum. Dieser beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Sachkundenachweises. Der Termin ist auf der neuen Karte ablesbar.
Den neuen vergünstigten online-Kurs können Sie bequem buchen unter www.topagrar.com/sachkunde .