Klar ist: Randstreifen am Gewässer schützen vor Schadstoff- und Nährstoffeinträgen, bilden natürliche vernetzte Lebensräume und bereichern das Landschaftsbild. Doch wie sich Bund und Länder derzeit mit Gesetzesauflagen am Gewässerrand überbieten, empört viele Bauern. Ihre Hauptkritikpunkte sind:
Randstreifen kosten Geld: Landwirte zahlen für die Fläche Pacht oder Grundsteuer. Auflagen lassen aber oft Erträge sinken oder wegfallen, gleichzeitig gibt es neue Bewirtschaftungskosten. Oft sinken Verkehrswert und Beleihungsfähigkeit der Fläche, vor allem wenn durch Pflugverbote der Ackerstatus verloren geht und Dauergrünland entsteht. Wird hier nicht entschädigt, fühlen sich Betroffene enteignet.
Freiwilligkeit abgewürgt: Wird der Gewässerrandstreifen gesetzlich vorgeschrieben, gibt es dafür in der Regel keine öffentlichen Fördergelder mehr. Auch in Kooperationen mit Wasserwerken oder Naturschutzorganisationen wird es vermutlich kein Geld mehr für Auflagen geben, die Gesetz sind.
Rechtssichere Umsetzung schwer: In vielen Bundesländern fehlen für die Landwirte einfach einsehbare Daten, was an den jeweiligen Flächen gilt. Bei aller Brisanz sind Randstreifen aber längst nicht für jeden Betrieb mit Gewässern ein Thema: Je nach Hängigkeit der Flächen gibt es große Unterschiede in der Betroffenheit. Auch hängt viel davon ab, in welchem Bundesland der Betrieb liegt. Wir haben nachgefragt, welche Regelungen es gibt.
Was bundesweit gilt
Überall gesetzlich geschützt sind Randstreifen an Gewässern über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes. Der § 38 verbietet im Außenbereich auf 5 m entlang von Gewässern u. a.:
- Umwandeln von Grün- in Ackerland,
- Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern,
- Neuanpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern,
- den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, erlaubt ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger,
- die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen.
An Hängen gilt seit Sommer 2019 dazu der neue § 38a des Wasserhaushaltsgesetzes . Bei mehr als 5 % Hangneigung (ermittelt innerhalb von 20 m zur Böschungskante) müssen Landwirte einen 5 m breiten, dauerhaft begrünten Streifen am Gewässer anlegen, was Ackerbau quasi ausschließt. Einmal im „Fünfjahreszeitraum“ ist eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung erlaubt.
Seit 1. Mai 2020 schränkt zusätzlich die Düngeverordnung (DVO) die Stickstoff- und Phosphordüngung an Gewässern ein. Dabei gilt unter anderem: 1 m Randstreifen bei weniger als 5 % Hangneigung mit Exakttechnik, 3 m Randstreifen bei 5 – 10 % Hangneigung, 5 m Randstreifen bei 10 – 15 %, 10 m Randstreifen bei mehr als 15 %.
In roten Gebieten erhöhen sich manche dieser Abstände, auch im Flachland sind je nach Technik zusätzliche Abstände zu Gewässern einzuhalten.
Auch die Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel schreiben teilweise Gewässerrandstreifen vor.
Ungleiche Lasten
Viel weiter als die bundesweiten Vorschriften gehen manche Bundesländer.
Die Übersicht zeigt, wo Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger auf 4 m und mehr verboten sind, die Vorschriften aller Länder finden Sie unter www.topagrar.com/randstreifen2021
Für Landwirte in Baden-Württemberg gilt seit 1.1.2019 auf 5 m entlang von Gewässern ein Verbot von Ackerbau, Pflanzenschutzmittel und Dünger. Eine Entschädigung gibt es nicht, den Ackerstatus kann man über Blühstreifen, Hecken, KUP oder über die ökologische Vorrangfläche (ÖVF) retten. Teils ist allerdings eine Mindestgröße der Flächen Pflicht, z. B. 10 ar. Ein 5 m Streifen müsste also 200 m lang sein. Manche Gemeinden kaufen Randstreifen auch zum Verkehrswert auf.
In Bayern geht man andere Wege. Hier ist ab dem 1.8.2019 auf privaten Flächen nach bayerischem Naturschutzgesetz der Ackerbau auf 5 m am Gewässerrand verboten. Auf staatlichen Flächen verbietet das bayerische Wassergesetz 10 m den Ackerbau sowie den Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Für die Einschränkungen sollen die Landwirte künftig eine Entschädigung erhalten: Max. 500 €/ha in den ersten fünf Jahren, danach 200 €/ha. Die Förderung soll es noch für 2020 rückwirkend geben, so das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft. Derzeit laufe noch das EU-Ratifizierungsverfahren. Um den Ackerstatus zu retten, ist in Bayern die Nutzung z. B. als ÖVF-Pufferstreifen möglich.
In Hessen sind seit Mitte 2018 Dünger und Pflanzenschutzmittel auf 4 m entlang Gewässern verboten, die im Geoportal Hessen ausgezeichnet sind. Landwirte können die Streifen aber auf 6 m verbreitern und ab 0,1 ha Flächengröße auf kompletter Breite am Förderprogramm Halm (700 €/ha) teilnehmen, so das hessische Umweltministerium. Ab dem 1. Januar 2022 ist das Pflügen der Gewässerrandstreifen verboten. Wer die Landwirtschaft dort komplett einstellt, erhält einen Ausgleich vom Land.
In Thüringen sind seit 1. Januar 2020 außerorts auf einem 10 m breiten Streifen an Gewässern Pflanzenschutz- und Düngemittel verboten, Ackerbau bleibt erlaubt. Alternativ können sich Landwirte für einen 5 m breiten, ganzjährig begrünten oder mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Streifen entscheiden („Thüringer Optionsmodell“).
Neue Wege in Niedersachsen
Zwei Bundesländer überarbeiten derzeit ihre Landeswassergesetze: In Nordrhein-Westfalen will man zunächst abwarten, wie die Diskussion auf Bundesebene endet und dann das Landeswassergesetz anpassen. Dieses sieht derzeit ab dem 1.1.2022 ein Verbot für Ackerbau, sowie den Pflanzenschutz und Dünger auf einem 5 m-Streifen vor.
In Niedersachsen sind Gewässerrandstreifen Teil des „Niedersächsischen Weges“. Ein Vertrag zwischen Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer, BUND und NABU legt zusätzliche Umweltanforderungen fest, Landwirte erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich, dessen Höhe noch nicht feststeht. Das Landeswassergesetz ist dazu bereits geändert, die Gewässerrandstreifen finanzieren sich zum Teil aus erhöhten Wasserentnahmegebühren.
In Schleswig-Holstein sind Pflanzenschutz- und Düngemittel sowie Pflügen verboten auf einem 1 m breiten Randstreifen (§ 26 LWG) an Gewässern von wasserwirtschaftlich nicht untergeordneter Bedeutung.
Wo Beginnt der Randstreifen?
Wo der Randstreifen genau beginnt, bestimmt wie viel produktive landwirtschaftliche Fläche eingeschränkt ist. Als Grenze gilt die Mittelwasserstandslinie oder die Böschungsoberkante, hier muss sich jeder Landwirt selbst informieren.
Schwierig ist zudem, dass die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften an verschiedenen Gewässern gelten. So gelten die bayerische Landesgesetze z. B. nur an natürlichen Gewässern. Auch bayerische Bauern müssen aber die Bundesgesetze beachten, die weitere Gewässer betreffen. Hier sind für die Praxis online abrufbare Informationen zur Steigung der Fläche und den betroffenen Gewässern erforderlich. Diese sind aber noch nicht überall verfügbar und oft zunächst nicht korrekt – immer wieder müssen die Bewirtschafter mit der Wasserbehörde einzelne Gewässer ausdiskutieren.
Die Bundesländer erstellen derzeit Online-Karten, auf denen die Schutzvorschriften abrufbar sein sollen. Im Agrarantrag sind Gewässerrandstreifen dann meist von den Landwirten selbst einzuzeichnen.
Welche Förderprogramme?
Gewässerrandstreifen sind in der Regel EU-prämienfähig, wenn die Mindestgröße erreicht wird. Viele Landwirte nutzen die Randstreifen auch als ÖFV-Pufferstreifen für das Greening.
Agrarumweltprogramme sind je nach Land nutzbar. Es gilt allerdings meist: Was gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt sich in der Regel nicht mehr fördern. Einen Ausgleich findet man nur in wenigen Bundesländern: Etwa in Bayern, wobei das Geld vorerst nur zugesagt ist. Ebenso ist es in Niedersachsen, wo der Niedersächsische Weg derzeit noch in den Verhandlungen steckt. In Baden-Württemberg und Hessen ist es zum Teil auch möglich, den Streifen an die Gemeinde zu verkaufen, wofür den Kommunen auch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Was tun mit den Flächen?
Wie die Flächen des Gewässerrandstreifens sinnvoll und kostendeckend zu bewirtschaften sind, fragen sich nicht nur Ackerbauern, die mit Grünland nichts anfangen können. Auch für Futterbaubetriebe ist es schwierig, weil die Arbeitsbreiten nicht zu den Randstreifen passen und die Streifen meist so kleinteilig sind, dass sich die Bewirtschaftung nicht lohnt.
Weitere Randstreifen geplant
Weitere geplante Gewässerrandstreifen auf EU- und Bundes-Ebene sorgen derzeit für heftige Diskussionen:
Insektenschutzpaket: Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium haben sich auf Randstreifen von 5 m bei dauerhafter Begrünung oder 10 m ohne Begrünung an Gewässern geeinigt, auf denen künftig Pflanzenschutzmittel verboten sind. Die Länder sollen von diesen Abständen abweichen können. Der Bundesrat muss der Regelung allerdings noch zustimmen.
Neue GAP ab 2020: Voraussetzung für die EU-Prämien sind schon bisher und auch künftig u. a. die „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ). EU-Parlament und deutsche Umweltminister fordern, die bisherigen GLÖZ auszuweiten, bzw. neue festzulegen. Derzeit sind z. B. bis zu 5 m breite Gewässerrandstreifen als Voraussetzung für den Prämienerhalt im Gespräch.
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Kurz kommentiert
von Gesa Harms
Gewässerrandstreifen an sich sind gut. Derzeit prasseln Auflagen und Verbote aber nur so auf den Grabenrand nieder, und das vielfach auch noch ohne Entschädigung.
Je nach Bundesland entstehen massive reale Einkommensverluste durch die Einschränkungen für Bewirtschafter und Besitzer.
Wirklich dramatisch ist, dass immer neue Gesetze bestehende Kooperationen und freiwillige Vereinbarungen aushebeln. Denn was gesetzlich vorgeschrieben ist, wird meist nicht noch einmal entschädigt. Ein fatales Signal an die Bauern. Und der Natur ist auch nicht gedient: Denn der Erfolg von Schutzbestimmungen hängt auch von der Akzeptanz der Bewirtschafter ab.
von Stefan Lehr
Frage
Was passiert mit den Naehrstoffeintraegen AUS den Gewaessern in die Gewaesserrandstreifen? Werden die Klaeranlagen (u. a.) dann dafuer zur Rechenschaft gezogen, oder sind dann auch wieder die Landwirte schuld? Evtl. bietet sich ja noch der Biber als Schuldiger an.
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von Roland Pföhler
Gewässer
Es geht doch schon bei der Bezeichnung Gewässer los. Jedes Landratsamt entscheidet anders. Da wird schon mal jeder Wegseitengraben , ob Wasserführend oder nicht, als Gewässer bezeichnet. Diese gehört schon mal klar definiert.
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von Markus Keller
Biotopvernetzung?
Der gesetzliche Wahnsinn ist schon verrückt, aber das Ziel sollte ja nicht nur wegen dem Eintrag in Gewässer sein, sondern diese Randstreifen sollten vorallem für die Biotopvernetzung genutzt werden, doch dafür gibt es weder Nutzungsvorschläge noch Vorschläge was dort wachsen soll. ... mehr anzeigen Stillegung gibt einen riesigen Bummmerang für alle Beteiligten. Diese Aufwüchse sind landwirtschaftlich einfach dann nicht mehr zu verwerten über kurze Zeit wird dann vielleicht dort gemulcht was wiederum einer Düngung entspricht und Negativ für Insekten und Gewässer ist. Sollten diese Aufwüchse abgefahren werden müssen landen sie als Komposthaufen in Biotopflächen. Versucht doch mal für diese Fragen Antworten zu bekommen und ihr werdet ganz schnell in den Behörden merken das ihr keine Antworten bekommt. Fläche aus der bewirtschaftung zu nehmen ist einfach aber dort was für Natur und Ökosystem umzusetzen eine ganz andere Nummer und dazu sind unsere Behörden momentan nicht in der Lage. Bitte fragt immer nach für was oder wen und wie dieser Randstreifen aus sehen soll! weniger anzeigen
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von Horst Hildenbrand
Wasserführende Gewässer
Müssen sich denn Komunen und Gemeinden auch daran halten wenn sie im Winter Salz streuen ?
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von Wilhelm Grimm
Stimmt, aber auch die Großen und Starken
werden in Schwierigkeiten kommen. Die Merkel-Politik von 50/20 und zwangsläufigen Mindererträgen wird auch die Großen vor unlösbare Aufgaben stellen. Deutschlands Politiker wollen uns nicht.
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von Hans Spießl
Richtig
ja sicher, es hängt sehr stark davon ab wie nah diese an bestimmten Leuten der Politik sind. sicher versucht die Politik diesen Leuten unbedingt zu helfen, deshalb hängt ja alles an Fläche und nicht an Arbeitskräften. Insbesonders die ... mehr anzeigen bezahlte Extensivierung oder gar hoch bezahlte Stilllegung passt den Großen. Im Grunde ist es die Aufgabe der produzierenden Bauern auf diesen Saustall hinzuweisen Ja die Natur der Naturschutz, Biodervisität sowas passt denen und die Grünen die die Menschen jetzt schon in Hochhäuser stapeln wollen und keine Einfamilienhäuser mehr den Menschen gönnen sind die besten Helfer der Großen und der Konzerne. weniger anzeigen
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von Josef Doll
Je genauer wir
Pflanzenschutz und Dünger ausbringen je weiter muss man von dem angeblich zu Schützenden wegbleiben. Mit Fakten hat das nichts zu tun. Eher mit alternativen Fakten.
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von Hans Spießl
Es ist kriminelle Politik.....
Die Gewässer waren noch nie so sauber wie jetzt.... Außer nach Starkniederschlägen wenn die Kläranlagen aufmachen..... alleine die Tatsache das die Kläranlagen ja Stickstoff und auch Phosphat neben vielen anderen Stoffen vielleicht zu 50% ... mehr anzeigen herausbringen..... aber Der Stickstoff, etc,... von den Kläranlagen ist ja nicht das Problem sagen Politiker.... Der Politik geht es doch um ganz was anderes als um das Gewässer, es geht einfach nur darum wieder eine weiteres Werkzeug der Zersetzung zu haben um einfach gesagt die Bauern, Menschen gegeneinander auszuspielen...... weniger anzeigen
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von Gerhard Steffek
Definition!!!
Wie definiert sich eigentlich ein "natürliches Gewässer"? Das ist aber die Krux! Die EU mahnt immer den Erhaltungszustand an und unsere NGO's stürzen sich auf den Begriff wie die Geier aufs Aas. Dabei haben wir in Deutschland aber doch eigentlich fast keine natürlichen Gewässer mehr. ... mehr anzeigen Der Rhein, die Elbe, die Donau, der Main, der Inn, der Lech und und und. All diese Flüsse sind schon mal reguliert. Hinzu kommen noch die zigtausend kleinen Gewässer die spätestens in den 1920er Jahren reguliert oder gar neu angelegt wurden, wie bei mir zu Hause z.B.. Da wurden gleich mehrere Bäche umgelegt damit der Mühle und Säge das notwendige Wasser bekam. Der alte Gewässerlauf wurde auch in einen Kanal umgewandelt, hieß dann Flutkanal, um eben dann entsprechendes Hochwasser gefahrlos an der Siedlung bei der Mühle vorbeileiten zu können. Also wie definiert man diese Gewässer? weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
Alle wasserführenden Gewässer, an denen Veränderungen vorgenommen worden sind,
was in der Regel einen sinnvollen Grund hatte, befinden sich nach Definition der Umweltämter in einem schlechten ökologischen Zustand und werden der Landwirtschaft zur Last gelegt. Die Politik des "Merkellismus" muss nach der Bundestagswahl beendet werden. Eines Tages wird es ein ... mehr anzeigen böses Erwachen geben. weniger anzeigen
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von Egge Mansholt
Das Fatale ist,
wenn ich die Pacht der neuen Flächegröße die noch bearbeitet werden darf um den Randstreifen kürze, wird er es dem nächsten anbieten. Und der nimmt es mit Kusshand. Solidarität unter Landwirten sieht anders aus.
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von Hans Spießl
Richtig
genau das ist es was sie wollen......
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von Egge Mansholt
Das Fatale ist,
wenn ich die Pacht der neuen Flächegröße die noch bearbeitet werden darf um den Randstreifen kürze, wird er es dem nächsten anbieten. Und der nimmt es mit Kusshand. Solidarität unter Landwirten sieht anders aus.
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von Bernhard Kremling
Wanderweg und Hundeparcur
Bei uns in der Gemarkung werden die neuen Gewässerrandstreifen sehr gut als Wanderwege und als Gelände zum ausführen von Hunden genutzt. Mittlerweile mäht die Gemeinde sogar Gewässerrandstreifen, damit Spaziergänger keine nassen Füße bekommen. Die Gewässerrandstreifen sind in ... mehr anzeigen Bayern durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" entstanden, als Beitrag zum Artenschutz. Die Leute die damals unterschrieben haben sind oftmals diejenigen, die hier den Artenschutz beintächtigen, indem sie mit ihren Hunden z. B. die Enten beim brüten stören, oder oder schon alleine durch die ständige Unruhe im Gelände die Natur dort aus dem Gleichtgewicht bringen. weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
Söder, der Retter der Bienen.
Mein Gott, sind unsere Spitzenpolitiker schwach. "Die meisten politischen Entscheidungen werden unter dem Einfluss massiver Propaganda getroffen" schreibt Albrecht Müller.
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von Werner Kriegl
hier hilft Artikel 30 Bayerisches Naturschutzgesetz:
darin steht: (1) Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2 Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die ... mehr anzeigen Zeit des Aufwuchses. weniger anzeigen
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von Willy Toft
Das hat Gesa Harms kurz und Präzise auf den Punkt gebracht!
Solange wir nicht Bundeseinheitlich in etwa gleich Bedungungen haben, hebelt sich das Gesetz bei der NÄCHSTEN ÜBERPRÜFUNG wieder aus. Warum kann man sich nicht einmal auf den, von Niedersachsen eingeschlagenen Weg einigen? Mit Ordnungsrecht wird hier sonst die Enteignung in der ... mehr anzeigen Landwirtschaft gefördert, und das werden sich die Bauern nicht gefallen lassen! weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
BAUERNLEGEN,
Die CDU hätte es verhindern können.
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von Volker Grabenhorst
Wer wie ich die CDU seit Jahrzehnten nicht aus Überzeugung, sondern um des „vermeintlich geringere Übels“ gewählt hat, dem wird bei den nächsten Wahlen wohl eher der Zeigefinger abbrechen, als dass er diese, devot den Grünen Hasspredigern hinterherlaufende Partei nochmals wählt.
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von Gerd Uken
WS gesetzlich gefordert wird kann nicht zusätzlich gefördert wefden
Das sagt doch alles - Zwangsenteignung durch die EU Hintertür. „ Überall gesetzlich geschützt sind Randstreifen an Gewässern über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes. Der § 38 verbietet im Außenbereich auf 5 m entlang von Gewässern u. a.: Umwandeln von Grün- ... mehr anzeigen in Ackerland“ Aber das mit dem umbrechen alle 5 Jahre um den Ackerstatus zu erhalten, dass bekommen unsere Politiker nicht hin. Ein Trauerverein und da spielen unsere Vertreter noch mit.... weniger anzeigen
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von Erwin Schmidbauer
Das heizt den Strukturwandel noch mal an
Mehr Kosten und weniger Erlöse, das sind die Zutaten, die Betriebe größer machen und den Strukturwandel befördern. Das betrifft nicht nur die konventionellen Betriebe, denn beides gilt auch für Biobetriebe.
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