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Pflanzenschutzmittel-Kartell

Leserfrage: Wie Ansprüche gegen Pflanzenschutzmittel-Kartell geltend machen?

Das Bundeskartellamt hat 2020 gegen acht Großhändler für Pflanzenschutzmittel Bußgelder in Höhe von 157 Millionen € verhängt. Betriebe, die Schadenersatz fordern, müssen das nicht alleine tun.

Lesezeit: 1 Minuten

Frage:

Bekommen Landwirte wegen der verbotenen Absprache von Großhändlern bei Pflanzenschutzmitteln nach dem Kauf von Mitteln nun Geld zurück? Wie kann man die Ansprüche geltend machen?

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Antwort:

Es gibt ein paar Angebote am Markt, die eine kostenlose Durchsetzung der Ansprücheermöglichen. DieBäuerliche Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell (BGG)bietet auch denvollständigen Kauf der Schadensersatzansprüche an. Es ist stets eine Registrierung undeine Übermittlung der noch vorhandenen Rechnungsbelege solange zurück wie möglicherforderlich.

Es besteht ein gewisses Risiko, dass alle Ansprüche vor März 2006 verjährt sind. AlleAnsprüche aus dem Erwerb von PSM nach März 2006 sind derzeit eindeutig nicht verjährt.

Das Bundeskartellamt hatein Kartell der Großhändler bebußt. Der Vertrieb erfolgte in der Regel über dieLandhändler vor Ort. Weil aber alle PSM über den Großhandel in den Markt eingeführtworden sind, ist es für den eigenen Schadensersatzanspruch egal, bei wem die PSMerworben worden sind.

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