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topplus Wühlmausschäden

Mäuse: Wehret den Anfängen!

Die Mäuselöcher auf den Feldern nehmen deutlich zu, unsere Tipps...

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mäuse sind derzeit auf dem Vormarsch. In den Winterkulturen scheinen sich die Nager ziemlich wohl zu fühlen. „Vor allem in Raps finden sich derzeit vermehrt Schäden durch Feldmäuse“, berichtet Katrin Gößner vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Auf Befallsflächen sei der Bekämpfungsrichtwert häufig überschritten.

Auch im Ackerfutter- und Dauergrünland lassen sich Löcher der gefräßigen Nager finden – die Schäden sind regional unterschiedlich ausgeprägt. Alle drei bis vier Jahre kommt es zu einer Massenvermehrung bei Mäusen. „In diesem Jahr könnte es wieder soweit sein“, meint Gößner.

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Ihre Empfehlung: Kontrollieren Sie in jedem Fall Ihre Flächen auf Befall. Als Hilfe dient die sogenannte Lochtretmethode: Dazu stecken Sie auf der betroffenen Fläche eine Parzelle von 16x16 m (256 m²) ab. Innerhalb dieser Parzelle sind alle Feldmauslöcher zuzutreten. Nach 24 Stunden zählen Sie die wiedergeöffneten Löcher. In Wintergetreide und -raps gelten von Oktober bis April 5 bis 8 wiedergeöffnete Löcher als Bekämpfungsschwelle. Bis Anfang Mai sind es 5 bis 6 Löcher. Ist der Richtwert überschritten, sollten Sie sofort handeln:

Bei sehr leichtem Befall reichen natürliche Feinde wie Bussard, Turmfalke und Schleiereule aus. Helfen Sie den Greifvögeln, indem Sie Sitzstangen aufstellen. Diese sollten 2 bis 3 m hoch und stabil sein. Für den Querbalken empfiehlt sich eine Länge von ca. 30 cm bei 3 bis 5 cm Durchmesser.

Bei stärkerem Befall (Richtwert überschritten) bleibt nur das Auslegen von Feldmausködern. Es sind nur noch wenige Mittel auf der Basis von Zinkphosphid verfügbar. Bis auf die aufzubrauchende Altware sind nur noch diese Rodentizide zugelassen: Arvalin, Arvalin Forte, Ratron Giftweizen und Ratron Gift-Linsen. Erlaubt ist nur die Einzellochbehandlung per Legeflinte, am besten bei trockener Witterung. Für alle Rodentizide, die 2018 neu bzw. wieder zugelassen wurden, gelten neue und umfassendere Anwendungsbestimmungen, die bußgeldbewehrt und CC-relevant sind!

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