Mecklenburg-Vorpommerns Anstrengungen für weniger P-Einträge
Um die Phosphoreinträge aus Kläranlagen in Oberflächengewässer zu reduzieren, geht Mecklenburg-Vorpommern mit freiwilligen Schritten voran. Und es tut sich was!
Um weniger Phosphor in Gewässer zu leiten, hat das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern in einem ersten Schritt in den Jahren 2018/2019 auf acht Kläranlagen eine Phosphorelimination in Betrieb genommen.
Außerdem hat das Ministerium vier Kläranlagen stillgelegt. Das Abwasser geht nun zu Kläranlagen mit einer Phosphor-Elimination. Dieses Jahr wurde die Nachrüstung von 13 Anlagen zur Phosphorelimination sowie die Verbesserung der vorhandenen Phosphorelimination bei zwei Kläranlagen fertiggestellt bzw. sind in Planung oder Bau. Zusätzlich laufen vorbereitende Gespräche der unteren Wasserbehörden mit den Kläranlagenbetreibern um die Reinigungsleistung von 19 Anlagen zu verbessern. „Die konkreten Frachtreduzierungen werden sich in den nächsten Jahresberichten der Kläranlagen auch zahlenmäßig niederschlagen“, so das Umweltministerium.
Ein weiterer Ansatz ist es, das Betriebspersonal zum Thema „Phosphorelimination in Kläranlagen“ in Fortbildungsprogrammen zu schulen. Darüber hinaus unterstützt die Professur Wasserwirtschaft der Universität Rostock den Prozess fachlich.
Seit 2018 stellte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt rund 300.000 € Fördermittel zur Verfügung, um die Phosphoreliminierung zu verbessern. Weitere zwei beantragte Vorhaben sind für eine Förderung in Höhe von rd. 388.000 € für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
Diese Maßnahmen und Programme sind Teil der im August 2018 von Umweltminister Backhaus und Verbände der Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zur Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen der Größenklasse 1 bis 3.
Bei diesen Anlagen handelt es sich um kleinere Anlagen bis Einwohnerwerten von bis zu 10.000. Ziel der Gemeinsamen Erklärung war es, bei Kläranlagen, für die bisher keine bundeseinheitlichen Anforderungen an die Phosphorelimination gestellt werden, die Reinigungsleistung für Phosphor durch Optimierung oder investive Maßnahmen weiter zu verbessern.
Obwohl die Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 in Mecklenburg-Vorpommern nur 16 % der gesamten Ausbaugröße der kommunalen Kläranlagen ausmachen, sind sie doch für rund 60 % der gesamten Phosphorfracht aller Kläranlagen verantwortlich.
„Da es bei den Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung realisiert werden, nicht um gesetzlich schon vorgeschriebene Anforderungen geht, sondern um ein freiwilliges Mehr an Gewässerschutz, hat diese Initiative Vorbildfunktion“, so Minister Dr. Backhaus
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Um weniger Phosphor in Gewässer zu leiten, hat das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern in einem ersten Schritt in den Jahren 2018/2019 auf acht Kläranlagen eine Phosphorelimination in Betrieb genommen.
Außerdem hat das Ministerium vier Kläranlagen stillgelegt. Das Abwasser geht nun zu Kläranlagen mit einer Phosphor-Elimination. Dieses Jahr wurde die Nachrüstung von 13 Anlagen zur Phosphorelimination sowie die Verbesserung der vorhandenen Phosphorelimination bei zwei Kläranlagen fertiggestellt bzw. sind in Planung oder Bau. Zusätzlich laufen vorbereitende Gespräche der unteren Wasserbehörden mit den Kläranlagenbetreibern um die Reinigungsleistung von 19 Anlagen zu verbessern. „Die konkreten Frachtreduzierungen werden sich in den nächsten Jahresberichten der Kläranlagen auch zahlenmäßig niederschlagen“, so das Umweltministerium.
Ein weiterer Ansatz ist es, das Betriebspersonal zum Thema „Phosphorelimination in Kläranlagen“ in Fortbildungsprogrammen zu schulen. Darüber hinaus unterstützt die Professur Wasserwirtschaft der Universität Rostock den Prozess fachlich.
Seit 2018 stellte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt rund 300.000 € Fördermittel zur Verfügung, um die Phosphoreliminierung zu verbessern. Weitere zwei beantragte Vorhaben sind für eine Förderung in Höhe von rd. 388.000 € für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
Diese Maßnahmen und Programme sind Teil der im August 2018 von Umweltminister Backhaus und Verbände der Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung zur Verminderung der Phosphoreinträge aus öffentlichen Kläranlagen der Größenklasse 1 bis 3.
Bei diesen Anlagen handelt es sich um kleinere Anlagen bis Einwohnerwerten von bis zu 10.000. Ziel der Gemeinsamen Erklärung war es, bei Kläranlagen, für die bisher keine bundeseinheitlichen Anforderungen an die Phosphorelimination gestellt werden, die Reinigungsleistung für Phosphor durch Optimierung oder investive Maßnahmen weiter zu verbessern.
Obwohl die Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 3 in Mecklenburg-Vorpommern nur 16 % der gesamten Ausbaugröße der kommunalen Kläranlagen ausmachen, sind sie doch für rund 60 % der gesamten Phosphorfracht aller Kläranlagen verantwortlich.
„Da es bei den Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung realisiert werden, nicht um gesetzlich schon vorgeschriebene Anforderungen geht, sondern um ein freiwilliges Mehr an Gewässerschutz, hat diese Initiative Vorbildfunktion“, so Minister Dr. Backhaus