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Muss Deutschland wegen Nitratüberschüssen vor den EuGH?

Die Bundesrepublik muss sich wohl erneut vor dem Europäischen Gerichtshof wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verantworten. Die EU-Kommission könnte heute ein Zweitverfahren einleiten.

Lesezeit: 1 Minuten

Heute könnte die EU-Kommission entscheiden, ob sie gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof ein Zweitverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser einleiten wird. Auch auf Ebene der Bundesländer wird für heute die entsprechende Entscheidung erwartet. Damit drohen Deutschland Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe - pro Tag, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ).

Die EU-Kommission fordert weitere Verschärfungen der Düngeverordnung von Deutschland. Aus Regierungskreisen hieß es, die EU-Kommission störe sich vor allem daran, dass in Teilen Deutschlands noch keine sogenannten roten Gebiete ausgewiesen worden sind. In diesen gilt die Nitratbelastung als besonders hoch, weswegen die Düngung hier noch weiter eingeschränkt werden soll.

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Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hatte erst am 8. Juni einen entsprechenden Brandbrief an die Bundesländer verschickt und auf den Erlass entsprechender Verordnungen gedrängt, so die NOZ weiter. Sie sei sich sicher, das alle gemeinsam ein großes Interesse daran hätten, ein Zweitverfahren zu vermeiden, schrieb sie. Explizit sprach sie dabei Niedersachsen an, das die größten Nitratprobleme in Deutschland hat. Die Ausweisung der Gebiete ist hier noch nicht erfolgt.

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