Am 12. und 13. Dezember berät der Pflanzenschutzmittel-Ausschuss der EU-Kommission über die so genannte "Bee-Guidance". Sie wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelt und soll Risiken, die durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Honig- und Wildbienen entstehen können, künftig besser abschätzen.
Ihre erstmalige Anwendung führte Anfang 2018 zum Freiland-Verbot dreier Neonikotinoide. Im EU-Ausschuss steht nun zur Debatte, ob die Leitlinie bei sämtlichen Wieder- und Neuzulassungen von Pestiziden verpflichtend angewendet werden muss.
Große Hoffnung in die Risikobewertung setzt der NABU. Bundesgeschäftsführer Leif Miller hofft, dass Leitlinie „ein Meilenstein für den Schutz der Bienen“ wird. Sie lege die Schwachstelle der bisherigen Bewertung offen. „Es gibt kaum Tests mit Honig- und Wildbienen. Deshalb fehlt ein reales Bild, wie die Wirkstoffe auf die gesamte Bienenwelt wirken. Das Ergebnis dieser schlechten Zulassungspraxis sehen wir im rasanten Insektensterben", so Miller.
Wie wirkungsvoll die "Bee Guidance" sei, wurde laut dem Naturschützer im April 2018 deutlich als auf ihrer Grundlage EU-weit erstmals ein Freiland-Verbot für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid ausgesprochen wurde. Die EFSA hatte zuvor deren Schädlichkeit für Wild- und Honigbienen bestätigt.
Der NABU fordert daher die Bundesregierung auf, sich für die Anwendung der "Bee Guidance" bei sämtlichen Wieder- und Neuzulassungen von Pestiziden auszusprechen. „Die Leitlinie erfüllt die Vorgabe der EU, die Genehmigungspraxis nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft auszurichten. Bislang jedoch sperren sich mehrere EU-Mitgliedstaaten wie Spanien oder Polen gegen die strengere Zulassungspraxis. Andere Länder fordern eine schrittweise Einführung der Leitlinie. Dadurch würden zunächst deutlich weniger Tests durchgeführt, eine vollumfängliche Anwendung der Leitlinie würde um Jahre hinausgezögert“, erklärt Miller.
Er warnt davor, dass das Verbot der drei Neonikotinoide verpufft, sollten sich die EU-Mitgliedstaaten Mitte Dezember nicht auf eine verpflichtende Anwendung verständigen. Weil dann würden die Bauern diese systemischen Wirkstoffe durch andere, ähnlich wirkende, ersetzen. Konkret spricht der Geschäftsführer von Thiacloprid, Sulfoxaflor und Cyantraniliprol.
Miller fordert die Bundesregierung auf, nicht nur für die verpflichtende Anwendung zu stimmen sondern auch die blockierenden Mitgliedstaaten von einer insektenfreundlicheren Pestizidzulassung zu überzeugen.