Die aufgrund neuer europäischer Vorgaben erforderliche Anpassung der nationalen Pflanzenschutzbestimmungen hat die letzte große politische Hürde genommen. Der Bundesrat ließ das vom Deutschen Bundestag am 10. November beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes am vergangenen Freitag passieren. Mit diesem wird die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt.
Kernelement ist die Einführung einer zonalen Zulassung der Mittel innerhalb des Gemeinschaftraumes. Hierfür gelten künftig drei große geographische Zonen; Deutschland gehört mit zwölf anderen EU-Staaten der mittleren an. Festgehalten wird am Prinzip, dass Wirkstoffe auf EU-Ebene genehmigt werden, die Entscheidung über die Zulassung der darauf aufbauenden Produkte aber in den Mitgliedstaaten fällt. Der integrierte Pflanzenschutz wird bis zum Jahr 2014 verbindlich vorgeschrieben. Verschärft werden auf nationaler Ebene die Sanktionen bei Missbrauch des Parallelhandels; auch werden strengere Dokumentationspflichten eingeführt.
Darüber hinaus wird mit der Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes auch die Grundlage für einen neuen „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) gelegt. Bis Ende November 2012 muss ein solcher Aktionsplan nach Brüssel gemeldet werden. Dieser soll mehr Einzelheiten zu konkreten Zielen und Zeitplänen bieten als der bisherige. (AgE)