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Niedersachen: Zentrale Ansprechstelle hilft bei Fragen zur Landesdüngeverordnung

Marie Christin Albers und Lea Ball beantworten ab jetzt Fragen der Bauern zur Landesdüngeverordnung (ZALD) in Niedersachsen. Die neue Stelle ist bei der Düngebehörde eingerichtet.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Ausweisung der nitratbelasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebiete nach Maßgabe der seit Anfang Mai 2021 rechtskräftigen Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) zum Schutz der Gewässer hat in Niedersachsen in der landwirtschaftlichen Praxis und in der Öffentlichkeit zu vielen Fragen geführt.

Im Auftrag des Niedersächsischen Agrarministeriums hat die Landwirtschaftskammer (LWK) daher eine Zentrale Ansprechstelle zur Landesdüngeverordnung (ZALD) bei der Düngebehörde eingerichtet. Koordinatorin der ZALD ist Marie Christin Albers. Die 30-Jährige hat ein Bachelor-Studium in Agrarwissenschaften an der Universität in Rostock und ein Master-Studium in Umwelt- und Ressourcenmanagement an der Universität in Gießen absolviert. Seit April 2017 arbeitet sie bei der LWK, seit Anfang 2020 in der Düngehörde, wo sie hauptsächlich für die Betreuung und Auswertung der Wasserschutzversuche zuständig war. Die Pressestelle der LWK hat mit ihr gesprochen:

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Frau Albers, Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz. Ist das nicht ein ziemlich herausforderndes Spannungsfeld?

Albers: Das ist es in der Tat – aber auch genau deswegen bereitet mir diese Arbeit besonders viel Spaß. Diese Schnittstelle liegt mir am Herzen, denn mit dem stärker werdenden Interesse der Gesellschaft an Umweltthemen ist die Landwirtschaft leider immer öfter in ein weniger gutes Licht gestellt worden. Daher ist die Öffentlichkeitsarbeit an dieser Schnittstelle so wichtig.

Warum bedarf es extra einer Ansprechstelle zur Landesdüngeverordnung? Heißt das, dass die Verordnung so kompliziert ist, dass niemand sie ohne solch eine Ansprechstelle verstehen kann?

Albers: Kompliziert ist in diesem Kontext vielleicht nicht das richtige Wort. Ich glaube, die Novelle der Düngeverordnung hat die Landwirtschaft bundesweit vor viele Herausforderungen gestellt. Sie regelt sehr umfassend; seien es die Kulissen, Vorgaben zu den Sperrfristen oder zur Düngungshöhe. Und seit Anfang Mai 2021 kommen noch zusätzliche Anforderungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen zu, die in den sogenannten roten und gelben Gebieten wirtschaften. Es sind viele Änderungen in kurzer Zeit dazu gekommen – und so, wie es jede Verordnung mit sich bringt, muss diese rechtsgültig umgesetzt werden.

Ich verstehe die ZALD als eine Chance für Betroffene und die Öffentlichkeit, sich zentral über die jeweiligen Maßnahmen zu informieren bzw. behördliche Rechtsauskunft zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu erhalten. Die Anfragen berühren oft viele verschiedene Fachgebiete zugleich. Mit Unterstützung vom ML, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz können wir gebündelte Antworten geben.

Wir hoffen, durch unsere Arbeit Transparenz bei der Ausweisung von ordnungsrechtlichen Gebietskulissen zu schaffen und den Betrieben eine rechtskonforme Umsetzung der Maßnahmen in den Gebieten zu erleichtern.

Frage: Wer ruft so alles bei Ihnen an? Welche Fragen zählen zu den Dauerbrennern?

Albers: Die Anfragen sind ganz unterschiedlich. Meine Kollegin Lea Ball und ich fassen die Anliegen ganz allgemein in vier Unterthemen zusammen. Das sind zum einen Fragen zur Rechtsgültigkeit: Seit wann gilt was, welche Kulissen sind rechtskräftig? Weiterhin Fragen zu den Maßnahmen. Natürlich ist auch die Betroffenheit der einzelnen Betriebe ein Thema: Liege ich im roten Gebiet?

Ein weiterer Themenbereich sind messnetzbezogene Anfragen, z.B.: Welche Bewertung liegt der Flächenkulisse zugrunde? Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, dass unsere Hauptaufgabe in der Informationsvermittlung liegt. Wir sind also keine Clearing- oder Bewertungsstelle. Auch dient die ZALD nicht für die Beratung der Betriebe, denn das ist Aufgabe der Beraterinnen und Berater für Pflanzenbau und Wasserschutz.

Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete (rot) umfasst mit 645.000 ha ca. 24,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Niedersachen. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete (gelb) im Bereich der Seen-Einzugsgebiete umfassen ca. 1,3 % der LF.

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