Wettbewerbsverzerrung
Polen erlaubt auch 2020 neonikotinoide Rapsbeizung
Die Polen schert das EU-Recht wenig: Trotz geltendem EU-Verbot dürfen unsere Nachbarn auch für 2020/21 ihr Raps-Saatgut mit dem Pflanzenschutzmittel Cruiser OSR 322 FS von Syngenta beizen.
Die polnischen Rapserzeuger können auch zur Ernte 2021 neonikotinoidgebeiztes Saatgut einsetzen. Laut einer von Landwirtschaftsminister Jan Krzysztof Ardanowski unterzeichneten Sondergenehmigung, darf Rapssaatgut in Polen vom 1. Juni bis zum 28. September 2020 entgegen dem geltenden EU-Verbot mit dem Pflanzenschutzmittel Cruiser OSR 322 FS von Syngenta gebeizt werden.
Ardanowski reagierte damit auf ein Ersuchen des Nationalen Verbandes der Raps- und Eiweißpflanzenerzeuger (KZPRiRB), der im Falle einer nicht erfolgten Notfallzulassung vor erheblichen Schäden durch Schadinsekten gewarnt hatte.
Cruiser OSR 322 FS enthält den Wirkstoff Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonikotinoide und ist in Deutschland seit 2013 nicht mehr zugelassen. Der Verband hatte zuvor dargelegt, dass in den vergangenen Jahren in unbehandelten Beständen eine deutliche Zunahme der Schädlingspopulation beobachtet worden sei. Im Jahr 2018 hätten Untersuchungen gezeigt, dass auf solchen Schlägen zwischen 50 % und 80 % der Rapswurzel von Insekten beschädigt worden seien.
Ein ähnliches Schadbild sei auch im vergangenen Jahr festgestellt worden. Dies und weitergehende Blattschäden hätten die Anfälligkeit der Pflanzen für weitere Rapskrankheiten potenziert und das Ertragspotential stark begrenzt.
Polen hatte schon in den Vorjahren begrenzte Notfallzulassungen für neonikotinoide Beizmittel erteilt. In diesem Jahr soll Medienberichten zufolge die Beizung von Saatgut für eine Fläche von rund 250.000 ha möglich sein.
Die Europäische Union hat 2018 Thiamethoxam wie auch die beiden weiteren Neonikotinoide Imidacloprid und Clothianidin komplett für die Anwendung im Freiland verboten; das gilt auch für die Saatgutbehandlung. Ausschließlich in Gewächshäusern dürfen diese Mittel laut geltendem EU-Recht noch genutzt werden. In Notfallsituationen ist aber eine Ausnahmegenehmigung möglich. Von dieser hatten 2019 mehrere EU-Länder Gebrauch gemacht; Deutschland gehörte nicht dazu.
Die Redaktion empfiehlt
-
Verstärkte Methan-Emissionen von vernässten Mooren?
-
Düngeverordnung: Welche Strafen drohen Angestellten und Lohnunternehmern bei Verstößen?
-
GAP 2023: Zählt Mais bei den vielfältige Kulturen zum Getreide?
-
Vorgabe ab 2025: Gülle nur noch mit Schleppschlauch auf Grünland?
-
Forscher bescheinigen Ökolandbau die bessere Klima- und Umweltbilanz
-
Tierwohl: Hoher Preis für politisches Kalkül
-
Bald keine Steuerbegünstigungen mehr für landwirtschaftliche Fahrzeuge?
-
Wohlfarth (ZMB): „Die Milchpreise werden spürbar sinken“
-
Emissionsregeln für Tierhalter: Özdemir für Schwellenwert von 300 Großvieheinheiten
-
Forscher bescheinigen Ökolandbau die bessere Klima- und Umweltbilanz