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Rote Gebiete: Gemüsebauern dürfen Zwischenfrüchte nicht im Spätherbst umbrechen!

Durch die schärferen Regeln mit der Verpflichtung zur Winterbegrünung in roten Gebieten sehen sich Gemüseanbauer benachteiligt. Die Regierung erteilt Ausnahmen aber eine Abfuhr.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Umbruch einer Zwischenfrucht darf in Gebieten mit Nitratbelastungen des Grundwassers nicht vor dem 15. Januar erfolgen. Die Gefahr der Nitratauswaschung hänge grundsätzlich von mehreren Faktoren ab, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Dies seien insbesondere verbliebene Reststickstoffmengen aus der Düngung der Vorkultur, die Menge der Ernte- und Wurzelrückstände der Vorkultur sowie der Witterungsverlauf im Herbst und Winter.

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Der Anbau von Zwischenfrüchten soll das Risiko der Stickstoffauswaschung dadurch verringern, dass Reststickstoffmengen sowie aus Abbauprozessen freigesetzter Stickstoff in pflanzlicher Biomasse gebunden werden. Wird eine Zwischenfrucht dann bereits im Herbst umgebrochen, könnten je nach Witterung durch Umsetzungsprozesse im Boden erhebliche Stickstoffmengen freigesetzt werden, die eine Verlagerung von Nitrat in tiefere Bodenschichten über Winter begünstigen würde.

Warum sind keine Ausnahmen möglich?

Auf die Frage, warum es für Gemüseanbauer keine Ausnahme gebe, verwies die Regierung auf die Kritik der EU-Kommission, dass Deutschland nicht stringent genug und zu uneinheitlich gegen Nitratbelastungen in Gewässern vorgehe. Daher habe die Kommission darauf bestanden, dass in den mit Nitrat belasteten Gebieten effiziente bundesweit geltende Vorgaben in der Düngeverordnung eingeführt werden, die eine Nitratverlagerung wirksam verhindern. Der verpflichtende Zwischenfruchtanbau wurde dabei als eine dieser Maßnahmen identifiziert, wobei bestimmte Ausnahmefälle vorgesehen wurden. Ausnahmegenehmigungen von dieser Verpflichtung durch die Länder wurden seitens der Europäischen Kommission aber nicht akzeptiert. Eine Änderung der Düngeverordnung ist derzeit nicht vorgesehen!

Derzeit prüfe die Europäische Kommission die Ausweisungen der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete durch die Länder. Das Ergebnis bleibe abzuwarten.

Ein Rückgang der heimischen Gemüseproduktion durch die Anforderungen der Düngeverordnung ist aus Sicht der Bundesregierung auch nicht zu erwarten.

Hintergrund

Die FDP hatte für die Gemüseerzeuger gefragt: Denn zum einen stehen hierzulande immer weniger wirksame Pflanzenschutzmittel gegen pilzliche und tierische Schädlinge im Gemüsebau zur Verfügung. Zum anderen bringt die novellierte Düngeverordnung massive Einschränkungen für Gemüsebauern insbesondere in den Roten Gebieten mit sich. Denn die Düngeverordnung schreibt für Rote Gebiete eine verpflichtende Winterbegrünung vor dem Anbau von Sommerungen vor.

Dies scheint im Allgemeinen aus fachlicher Sicht durchaus sinnvoll, da die Zwischenfrüchte mineralischen Stickstoff im Boden binden und ihn so vor einer Auswaschung ins Grundwasser schützen. In Einzelfällen kann diese Regelung aber kontraproduktiv wirken gegenüber einer nachhaltigen heimischen Nahrungsmittelerzeugung, die vielfach gefordert wird. So habe es sich beispielsweise in Unterfranken bewährt, für den Anbau von Möhren im Spätherbst Dämme anzulegen, in die im Frühjahr dann die Möhren gesät werden, begründet die FDP ihre Frage.

Dies werde aufgrund der Verpflichtung zur Winterbegrünung in Roten Gebieten künftig nicht mehr möglich sein. Folglich müssten die Bodenbearbeitung und das Anlegen der Dämme auf das Frühjahr verschoben werden, was allerdings mit einem hohen Wasserverbrauch einhergeht. Damit würde in Regionen, die von Frühjahrstrockenheit geprägt sind, eine Beregnung zwingend erforderlich werden.

Doch der zusätzliche Bedarf an Beregnungswasser wird im Einzelfall häufig nicht genehmigt, sodass den Landwirten keine andere Option bleibt, als den heimischen Möhrenanbau aufzugeben. Dabei würde gerade der Anbau von Möhren dem Grundwasserschutz dienen. Denn erstens ist der Düngebedarf dieser Kultur weit geringer als der anderer Ackerbaukulturen. Zweitens können die Möhren dank ihres langen Wurzelsystems auch auswaschungsgefährdeten Stickstoff aus tiefen Bodenschichten aufnehmen und so den Nitrateintrag ins Grundwasser reduzieren.

Folglich wäre aus Sicht der Fragesteller dem Grundwasserschutz nicht gedient, wenn die betroffenen Gemüsebauern künftig nicht mehr wie bisher üblich ihre Zwischenfrüchte im Spätherbst umbrechen dürften, sondern sie bis zum Frühjahr stehen lassen müssten.

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