Der Weg für die Erneuerung der Importzulassung der Roundup-Ready-Rapslinie GT73 ist frei: Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich letzte im Brüsseler Berufungsausschuss weder auf eine ausreichende Mehrheit für noch gegen die Zulassung einigen. Deutschland enthielt sich der Stimme. Damit fällt die Entscheidung an die Europäische Kommission zurück, die den Import aller Voraussicht nach erlauben wird.
Ein Anbau in der EU ist davon nicht abgedeckt. Der gentechnisch veränderte Organismus (GVO) von Monsanto verträgt die Behandlung mit dem Herbizidwirkstoff Glyphosat.
Kritik kam von den Grünen: „Die Zulassung für den Gentechnik-Rapspollen soll den Verhandlungen über Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada den Weg ebnen“, monierte der Sprecher für Agrogentechnik der Bundestagsfraktion, Harald Ebner. Darüber hinaus befürchtet er rechtliche Rückendeckung für Rapshonigimporte mit Spuren von GT73-Pollen. Bislang sind in der EU nämlich streng genommen nur die Rapskörner zur Vermarktung zugelassen, nicht jedoch andere Pflanzenteile.
Im Zuge des Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2011 dürfte Ware mit geringsten Spuren von GT73-Pollen deshalb in der EU nicht verkauft werden. Bei jüngeren Zulassungsverfahren wird mittlerweile jedoch pauschal die gesamte Pflanze als Futter- und Lebensmittel erfasst - im Zweifelsfall also einschließlich des Pollens.