Teppeki gegen Blattläuse in Raps befristet zugelassen
Der Einsatz des Insektizids Teppeki ist nach Artikel 53 des Pflanzenschutzgesetzes (Notfall-Zulassung) ab sofort im Raps befristet möglich. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 8. September 2017 bis zum 5.
Der Einsatz des Insektizids Teppeki ist nach Artikel 53 des Pflanzenschutzgesetzes (Notfall-Zulassung) ab sofort im Raps befristet möglich. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 8. September 2017 bis zum 5. Januar 2018 für 120 Tage ausgesprochen und gilt für die Abwehr der Pfirsichblattlaus (Überträger des Wasserrübenvergilbungsvirus) und der Kohlblattlaus als Virusvektor im Raps (Myzus persicae, Brevicoyne brassicae).
Bei Starkbefall lässt sich das Mittel in dieser Indikation bis zu 2 Mal mit 140 g/ha im Abstand von mindestens 14 Tagen im Stadium 12 bis 16 des Rapses anwenden. Untenstehend finden Sie die Indikationsübersicht im Detail:

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