In Thüringen können Landwirte einen Antrag stellen, um die Sperrfirst für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger zum 1. Oktober zu umgehen. Die Frist dafür endet bereits am 29. September. Grund für die Verschiebung ist die anhaltende Nässe.
Die örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter (LWÄ) nehmen ab sofort einzelbetriebliche Anträge auf Verschiebung der Sperrzeit für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf Ackerland an, teilt das Thüringer Landwirtschaftsministerium mit. Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf Ackerland ist laut Düngeverordnung nur zu Winterraps, Wintergerste, Feldfutter und den Zwischenfrüchten bis zum 1. Oktober möglich. Die nach Landesrecht zuständige Stelle (LWÄ) kann die Sperrfrist aber verschieben, um den regionalen Bedingungen, insbesondere der Witterung, angemessen begegnen zu können.
Aufgrund der ergiebigen Niederschläge in den letzten Wochen wird eine Verschiebung der Sperrzeit für Betriebe um zwei Wochen erlaubt, so das Ministerium weiter. Die Beantragung der Betriebe muss bis zum 29. September in den Landwirtschaftsämtern vorliegen. Dabei sind die Einhaltung der erlaubten Mengen, max. 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar bzw. 30 kg Ammoniumstickstoff je Hektar, zu beachten. Konkrete Flächenangaben für die Ausbringung der Düngestoffe sind anzugeben. Die Landwirtschaftsämter entscheiden in Abstimmung mit den Unteren Wasserbehörden über die gestellten Anträge.