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US-Umweltschutzbehörde verlängert Zulassung von Dicamba
Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Dicamba um zwei Jahre verlängert. Wie die EPA am Mittwoch mitteilte, gilt die Verlängerung für Anwendungen bei im Wachstum befindlichen Kulturen von Baumwolle und Sojabohnen. Die Auflagen wurden allerdings verschärft.
Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Dicamba um zwei Jahre verlängert. Wie die EPA am Mittwoch mitteilte, gilt die Verlängerung für Anwendungen bei im Wachstum befindlichen Kulturen von Baumwolle und Sojabohnen.
Die Auflagen wurden allerdings verschärft. Laut den Angaben der Behörde dürfen nur noch sachkundige Personen den Wirkstoff ausbringen; bislang war es ausreichend, wenn diese die Aufsicht führten. Zudem wurde der Anwendungszeitraum beschränkt, und zwar bei Soja auf 45 Tage und bei Baumwolle auf 60 Tage nach der Aussaat.
Landwirtschaftsminister Sonny Perdue betonte, die Entscheidung der Zulassungsbehörde sei das Ergebnis einer „sehr gründlichen“ Prüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse und in Abstimmung mit allen Interessengruppen erfolgt. Es handele sich um einen wichtigen Schritt, der den Landwirten mehr Spielraum verschaffe.
Der kommissarische Leiter der EPA, Andrew Wheeler, erklärte, mit der Zulassungsverlängerung wolle die Behörde allen Akteuren für die kommende Anbausaison Sicherheit verschaffen. Dicamba sei für die amerikanischen Landwirte ein wertvolles Instrument zur Unkrautkontrolle.
In den Vereinigten Staaten war es in diesem Jahr zu Ernteausfälle in nicht-dicambaresistenten Ackerbaukulturen gekommen, mutmaßlich durch Abdrift. In der Folge drohen den Herstellern, darunter auch BASF und Bayer, Schadenersatzforderungen. Derweil gab es auch an der Glyphosat-Front eine neue Entwicklung: Der Kläger im Verfahren um eine mögliche krebserregende Wirkung von Glyphosat akzeptierte Medienberichten zufolge die von ursprünglich 289 Mio $ (254 Mio Euro) auf nun 78 Mio $ (66 Mio Euro) reduzierte Schadenersatzsumme.
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